"billigend in Kauf genommen, bei Vergrößerung der Körperfläche“
Wo hast du das gelesen?
Ich poste den Wortlaut einfach kurz nochmal:
Handspiel
Für die Beurteilung von Handspielvergehen gilt, dass die Grenze zwischen
Schulter und Arm (bei angelegtem Arm) unten an der Achselhöhle verläuft.
Nicht jede Ballberührung eines Spielers mit der Hand/dem Arm ist ein
Vergehen.
Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler:
• den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt (z. B. durch eine
Bewegung der Hand/des Arms zum Ball),
• den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Körper aufgrund der
Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrößert. Eine unnatürliche Vergrößerung
des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung weder die Folge einer
Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser
Körperbewegung gerechtfertigt werden kann. Mit einer solchen Hand-/
Armhaltung geht der Spieler das Risiko ein, dass der Ball an seine Hand/
seinen Arm springt und er dafür bestraft wird,
• ins gegnerische Tor trifft:
• direkt mit der Hand/dem Arm (ob absichtlich oder nicht) (gilt auch für
den Torhüter),
• unmittelbar nachdem er den Ball mit der Hand/dem Arm berührt hat (ob
absichtlich oder nicht).
Quelle: dfb.de