ArminiaPF2D: Das sind sicherlich nachvollziehbare Gedanken.
Ich finde allerdings, dass man nicht alle Grundrechte plötzlich dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit des Einzelnen unterordnen kann. Nach meinem Rechtsverständnis, welches zugebenermaßen laienhaft ist, stehen alle Grundrechte auf der selben Stufe. Daher muss es zu einer Abwägung kommen, ob z.B. das Grundrecht auf Menschenwürde im Fall der sterbenden Oma nicht höher zu gewichten ist, als das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Oma im Nachbarzimmer, zumal es möglich wäre, dieses Recht durch entsprechende Vorkehrungen ebenfalls zu wahren.
Was aber das eigentliche Problem darstellt, ist, dass es keine Diskussion dazu gibt, weder in der Gesellschaft (Wer diese Thematik anspricht, wird reflexartig zum Kreis der "Coronaleugner" (übrigens ein fürchterlich diffarmierender und inhaltlich fast nie zutreffender Begriff) gezählt) und schon gar nicht dort, wo es zwingend hingehören würde, nämlich im Parlament.
Das führt dann auch zum Thema der Verhältnismäßigkeit. Und das ist letztlich die entscheidende Frage. Auch die wird nicht behandelt.
Ich bin auch nur juristischer Laie, aber sehe trotzdem den Konflikt "Grundrechte auf einer Stufe" vs "Abwägung". Wenn Du Deine sterbende Oma besuchst, meine gesunde dabei ansteckst und die dann auch stirbt, und ich das nachweisen kann, kann ich dich dann zivilrechtlich verklagen? Oder wirst Du wegen Fahrlässigkeit strafrechtlich angeklagt und belangt? Und was passiert, wenn Deine Oma genau so gesund ist wie meine: darfst du sie trotzdem noch besuchen (und du steckst sie an?)?
Das soll jetzt gar nicht ironisch oder so klingen, aber diese leider undefinierten Worthülsen wie "Grundrechte", "Risikogruppen schützen" oder "Inzidenzwert", die überall je nach Gusto von allen möglichen Personen verwendet werden, nerven mich. Wenn der Vulkan neben mir ausbricht, wird er sich nicht für meine Grundrechte interessieren, und diskutieren will er übrigens auch nicht mit mir. Da ist mit Sicherheit viel im Parlament nicht diskutiert, besprochen und abgestimmt worden, und ob das so ok war oder nicht und ob die allgemeinen parlamentarischen Prozesse eingehalten worden sind oder nicht, weiß ich nicht (Frage wäre z.B. warum die Opposition nicht einfach klagt? Wofür haben wir Gerichte?). "Wir brauchen Diskussionen" gehört auch da oben mit in die Kategorie, da könnte man z.B. zumindest mal sagen, wer denn diskutieren soll, wie lange und über was genau? Immerhin beantwortet Prantl diese Fragen zumindest in Ansätzen, auch wenn er wieder mal den Fehler macht, Naturwissenschaftler und Virologen mit Entscheidungsträgern (was sie nicht sind und nicht sein wollen!) gleichzusetzen.
Was anhand der Toten, Kranken und allgemeinen Umstände aber offensichtlich ist, ist das wir primär Entscheidungen benötigen, um der Pandemie Herr zu werden. Meinetwegen auch Diskussionen, aber Entscheidungen sind mir lieber.