ZitatOriginal von Rechtsaussen
Wir haben z.Z. einen Übergangspräsidenten. Das ist ja auch vom Verein so kommuniziert worden.
Und woher du nach den paar Tagen seine Fähigkeiten als Präsident einschätzen kannst erschließt sich mir nicht so recht...
Unsere Satzung sieht kein Uebergangspraesidium vor, auch wenn es von Vereinsseite aus so kommuniziert wurde. Das derzeit eingesetzte Praesidium ist ordentlich bestellt. Der Grund lag wohl darin dass es rechtliche Bedenken gab wenn die BAFIN Anleihe vom Ehrenrat unterzeichnet worden waere. Das haette wohl zur Folge gehabt dass die Versicherung des Vorstandes nicht gegriffen haette. Daher hat man den Weg gewaehlt zunaechst einmal ein Praesidium einzusetzen. Der Verwaltungsrat kann jederzeit ein Praesidium einsetzen, es aber auch wieder abberufen. Ob er es macht hat aber lediglich der Verwaltungsrat zu entscheiden, egal was kommuniziert wird.