Regelwerk des DFB
§8 (3) Das Stadion eines Bundesligisten darf im Zuge eines Marketingvertrages mit dem Namen eines Geldgebers ergänzt werden.
(4) Von (3) ausgeschlossene Geldgeber sind Hersteller von Fensterprofilen.
(5) Der DFB hält sich vor (4) zu ergänzen, je nachdem, welche Angebote der DSC Arminia Bielefeld im Bezug auf (3) erhält.