ZitatOriginal von Kai
da würde mich ja jetzt echte mal die Rechtsgrundlage interessieren. So etwas habe ich ja noch nie gehört. Das ist ja fern ab jegliche Realitätsvorstellungen.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es Vertragsklauseln gibt, die für den Fall eines unfreiwilligen Abschieds, eine Form von Anpassung oder Regulierung verschieden hoher Gehaltssummen vorsehen.
Beispiel: Kentsch wird nach seiner Freistellung das Recht zur Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit eingeräumt; Bedingung ist aber, dass die erzielten Einkünfte von den Gehaltszahlungen des DSC abgezogen werden. (Schließlich muss der gute Mann ja im Rennen bleiben und möchte seine Erfahrungen weitergeben und teilen.)
Vielleicht wurde er ja beim MSV als Praktikant oder Volontär verpflichtet?