Distro hat doch Recht?
Laut der anzunehmenden Satzung sollen Leute aus dem e. V. in den Aufsichtsrat geschickt werden.
3 aus der Mitte des Verwaltungsrates, und 3 freie, es könnten also auch Vorstandsmitglieder sein.
Jedoch Bedarf dies der Zustimmung des ?Ehrenrates? Bin mir da nicht sicher, gucke gleich ma in die Satzung.
Die Sache mit den 2 Posten bezieht sich auf das Geschäftsführerwesen der KGaA.
Kentsch war als Schatzmeister und GF Finanzen der KGaA quasi nur sich selbt unterstellt, das Machtvakuum und seine Ausmaße werden erst jetzt richtig sichtbar.