Zitat11.2 Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen - Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt -, sofern die Satzung oder zwingendes Gesetzesrecht nicht eine andere Mehrheit vorschreibt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Stimmberechtigten beschlossen werden. Auf Antrag von 10% der erschienenen Mitglieder sind Abstimmungen geheim durchzuführen.
11.3 Näheres zur Versammlungsleitung, zu den Wahlen, Wahlvorschlägen und Abstimmungen wird in einer Versammlungs- und Wahlordnung geregelt.
Dann wollen wa ma auf die Suche nach der Wahlordnung gehen ![]()