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Beiträge von Tenshin

  • Außerordentliche Mitgliederversammlung am 5.5.

    • Tenshin
    • 14. April 2010 um 13:18
    Zitat

    11.2 Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen - Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt -, sofern die Satzung oder zwingendes Gesetzesrecht nicht eine andere Mehrheit vorschreibt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Stimmberechtigten beschlossen werden. Auf Antrag von 10% der erschienenen Mitglieder sind Abstimmungen geheim durchzuführen.

    11.3 Näheres zur Versammlungsleitung, zu den Wahlen, Wahlvorschlägen und Abstimmungen wird in einer Versammlungs- und Wahlordnung geregelt.

    Dann wollen wa ma auf die Suche nach der Wahlordnung gehen ;)

  • Außerordentliche Mitgliederversammlung am 5.5.

    • Tenshin
    • 14. April 2010 um 13:10

    meinste mit namentlichen Aufruf der Mitglieder, und Abgabe der Stimme laut Liste?
    Das is glaub ich nicht vorgesehen in der Satzung, ich schlag es mal nach.

  • Außerordentliche Mitgliederversammlung am 5.5.

    • Tenshin
    • 14. April 2010 um 13:03

    Eine geheime Abstimmung muss stattfinden, wenn mindestens 10% der Wahlberechtigten dies wünschen. Ebenso kann zwischen Block und Einzelwahl entschieden werden.

    Eine geheime Einzelwahl würde also mal die Zettelchen, die man immer zum Abstimmen kriegt, auch brauchbar machen :)

  • Die allgemeine Lage von Verein und Mannschaft

    • Tenshin
    • 14. April 2010 um 13:01

    Das is Taktik, damit morgen auf dem ASC-Abend keine kritischen Fragen gestellt werden, der Verein wird als tot dargestellt, um sich schweigend die Zustimmung zu erkaufen ...

  • Strukturänderung nach Konzept von Schüco - Ja oder Nein

    • Tenshin
    • 14. April 2010 um 12:48

    Laut der neuen Satzung kann der Ehrenrat das ohne Begründung machen ...

  • Besucherzähler

    • Tenshin
    • 14. April 2010 um 11:16

    Danke, da kann man sich ja halbwegs ein Bild machen :)

  • Besucherzähler

    • Tenshin
    • 14. April 2010 um 10:28

    Ne, nen einfacher Counter, der Zugriffe nach IP logt.
    So das man sagen kann...

    Gestern: 37465 Besucher (verschiedene IP-Zugriffe)
    Heute: 12955 Besucher
    Durchschnitt: xxxxx

    Also nen Allgemeinzähler, der auch Gäste und Leser erfasst, nicht nur Posts und Mitglieder

  • Außerordentliche Mitgliederversammlung am 5.5.

    • Tenshin
    • 14. April 2010 um 00:00

    Du pöhser pöhser Populist du ;)

  • Besucherzähler

    • Tenshin
    • 13. April 2010 um 23:17

    DSC4ever: Gibt es eine Art Besuchercounter des Forums?
    Wäre mal interessant zu erfahren, wieviele Mitglieder und Fans sich hier informieren und austauschen :)

  • Cheftrainer Oliver Kirch

    • Tenshin
    • 13. April 2010 um 21:06

    Kirch hat an guten Tagen ein Passspiel, da träumt der Führer von ;)
    Es gibt halt Leute, die nie über den Titel ewiges Talent hinaus kommen.
    Delura is auch so ein Fall.
    Sollten die sich irgendwann mal Konstant durchsetzen, könnte man durchaus seine Freude daran haben.

  • Außerordentliche Mitgliederversammlung am 5.5.

    • Tenshin
    • 13. April 2010 um 21:01

    Das Zeug was du hast will ich auch Distro :D

    Transparente und Co gerne, aber bevor nicht die Fragen beantwortet werden, kriegen die Lappen netma 25% ;)

  • Alles zu Ex-Präsident Hans-Hermann Schwick

    • Tenshin
    • 13. April 2010 um 20:41

    Anturios, der wollte nur seine 15 Posts fürn Gesuche-Bereich haben, da musste kein Sinn erkennen ^^

  • Kader 2010/2011

    • Tenshin
    • 13. April 2010 um 19:45

    Kicken halt die Fans, ich bin mir sicher, ich würde mehr Einsatz zeigen als ein Janjic :P

  • Außerordentliche Mitgliederversammlung am 5.5.

    • Tenshin
    • 13. April 2010 um 19:30

    Nachtrag:
    Anhang III der Lizenzordnung der DFL:

    Zitat

    Wahlausschuss
    Der Wahlausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern des Vereins, der von der Mitgliederversammlung gewählt wird. Seine Aufgabe besteht darin, der Mitgliederversammlung Vorschläge zur Wahl des Aufsichtsrates/Verwaltungsrates zu machen. Sämtliche Mitglieder des Wahlausschusses müssen langjährige Vereinsmitglieder sein. Ein Ehrenrat kann die Aufgaben des Wahlausschusses übernehmen, sofern die vorstehenden Grundsätze beachtet werden.

    Aufsichtsrat/Verwaltungsrat
    Der Aufsichtsrat wird in seiner Mehrheit von der Mitgliederversammlung gewählt. Dieser werden vom Wahlausschuss die Vorschläge unterbreitet. Der Aufsichtsrat kann entweder zusammen oder einzeln gewählt werden. Sollten vorgeschlagene Kandidaten nicht gewählt werden, ist also nach den Wahlvorgängen der Aufsichtsrat nicht vollständig, kann für das weitere Verfahren danach differenziert werden, ob er beschlussfähig ist oder nicht. Im Falle der Beschlussfähigkeit kann die Vervollständigung in einer neuen Mitgliederversammlung nach gleichem Wahlschema nachgeholt werden. Ist der Aufsichtsrat nicht beschlussfähig, so ist die Neuwahl des Aufsichtsrates ebenfalls in einer Mitgliederversammlung spätestens einen Monat nach der Mitgliederversammlung nach gleichem Wahlschema durchzuführen. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorsitzenden des Vorstandes. Wird ein Mitglied des Aufsichtsrates bestellt, scheidet dieses aus dem Aufsichtsrat aus. In diesem Fall muss innerhalb eines Monats durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Wahlausschusses eine Ergänzungswahl erfolgen. Die vom Vorstandsvorsitzenden vorgeschlagenen Vorstandsmitglieder werden ebenfalls vom Aufsichtsrat bestellt, wobei ein Rückgriff auf Mitglieder des Aufsichtsrates ausgeschlossen ist. Wird dem Vorschlag ganz oder teilweise nicht entsprochen, muss der Vorstandsvorsitzende innerhalb einer Frist von zwei Wochen einen neuen Vorschlag unterbreiten. Wird auch diesem nicht oder nur teilweise entsprochen, ist ein neuer Vorstandsvorsitzender vom Aufsichtsrat zu bestellen. Die Bestellung erfolgt auf die Dauer von mindestens drei und höchstens fünf Jahren, jedoch ist eine wiederholte Bestellung möglich. Allerdings kann der Aufsichtsrat eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit dem Ziel einberufen, den so bestellten Vorstand vorzeitig abzuberufen, sofern nach seiner Auffassung ein wichtiger Grund vorliegt. Zu den Aufgaben des Aufsichtsrats gehört es, die Geschäftsführung des Vereins zu überwachen. Hierzu bestellt er im Einvernehmen mit dem Ligaverband einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer, der einmal jährlich den vom Vorstand erstellten Jahresabschluss und den Lagebericht prüft, wobei zu beachten ist, dass die Person des Wirtschaftsprüfers spätestens nach Ablauf des fünften Jahres wechseln muss. Außerdem genehmigt der Aufsichtsrat den dem Ligaverband für das nächste Spieljahr vorzulegenden Finanzplan. Über den Ansatz im Finanzplan hinausgehende Ausgaben bedürfen der Einwilligung des Aufsichtsrats. Gleiches gilt für den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.

    Vorstand
    Der Vorstand muss aus mindestens drei und darf aus höchstens fünf Mitgliedern bestehen. Er besteht aus haupt- und/oder ehrenamtlichen Mitgliedern. Seine Amtszeit beträgt mindestens drei und höchstens fünf Jahre. Er kann nur von der Mitgliederversammlung vorzeitig abberufen werden. Voraussetzung hierzu ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes (siehe auch Aufsichtsrat/Verwaltungsrat). Der Vorstand leitet den Verein eigenverantwortlich und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Hierbei ist die Sorgfaltspflicht einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleitung zu beachten. Bei Verletzung sind die Mitglieder des Vorstandes dem Verein gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Er hat dem Aufsichtsrat mindestens vierteljährlich zu berichten, dies gilt insbesondere bei drohenden Verlusten, Überschuldung Zahlungsunfähigkeit und Verstößen gegen Auflagen des Ligaverbandes. Außerdem erstellt der Vorstand den jährlichen Finanzplan, den Jahresabschluss und den Bericht über die wirtschaftliche Lage des Vereins.

    Soweit die Strukturvorgabe der DFL für lizenznehmende Vereine !
    Wichtige Passagen sind fett geschrieben.
    Da Arminia aber als ausgegliederte KGaA Lizenznehmer ist, brauchen wir dieser Strukturvorgabe nicht nachkommem.

    Somit werden die Mitglieder des Vereins bewusst desinformiert :nein:

    Da ich jetzt was handfestes habe, will ich ja ma wissen, wie unser "Vorstand" und Herr Buchberger das erklären wollen ...

  • Außerordentliche Mitgliederversammlung am 5.5.

    • Tenshin
    • 13. April 2010 um 16:46

    Gefunden !!!
    §4.9 Lizenzordnung der Deutschen Fußball Liga

    Für einen Verein gilt zusätzlich, dass er in seiner Satzung sicherstellt oder sich hierzu verpflichtet, dass die Mitgliederversammlung den Vorsitzenden und gegebenenfalls auch die übrigen Mitglieder des Vorstandes wählt, nachdem zuvor ein Wahlausschuss den Vorsitzenden bzw. die Mitglieder des Vorstandes vorgeschlagen hat, oder ein von der Mitgliederversammlung in seiner Mehrheit gewähltes Vereinsorgan den Vorsitzenden und auch gegebenenfalls die übrigen Mitglieder des Vorstandes bestellt.

    Über diese Mindestvoraussetzungen hinaus soll die Satzung den Rahmenbedingungen für die Satzung eines Lizenzvereins (Anhang III zur LO) entsprechen.

    §4.10 LO

    Für eine Kapitalgesellschaft gilt zusätzlich, dass ein Recht, Mitglieder in den Aufsichtsrat
    bzw. ein anderes Kontrollorgan zu entsenden („Entsenderecht“) nur dem
    Mutterverein eingeräumt werden darf. Der Mutterverein soll in dem Kontrollorgan
    der Kapitalgesellschaft mehrheitlich vertreten sein.

    Edit:
    Quelle: http://www.bundesliga.de/media/native/d…sordnung_lo.pdf

    Anhänge sind leider nicht mit Aufgeführt, und der genaue Wortlaut derzeit nicht frei online verfügbar :(

  • Außerordentliche Mitgliederversammlung am 5.5.

    • Tenshin
    • 13. April 2010 um 16:01

    Das hab ich grad gemacht

  • Außerordentliche Mitgliederversammlung am 5.5.

    • Tenshin
    • 13. April 2010 um 15:56

    Ich hab nen Problem:

    Um für Donnerstag was handfestes zu haben, wollte ich die Mitteilung der DFL in Sachen Empfohlene Struktur ausdrucken.
    Nur finde ich nu kein Link mehr dazu ?
    Hat Google sich gegen uns verschworen?

  • Außerordentliche Mitgliederversammlung am 5.5.

    • Tenshin
    • 13. April 2010 um 12:40

    Scheiß Termin, aber trotzdem werd ich da sein.
    Bis dahin müssen se noch sehr viel Überzeugungsarbeit leisten.

  • 1860 - Arminia

    • Tenshin
    • 12. April 2010 um 14:58

    Der Pass kam von ... Kirch !

  • Strukturänderung nach Konzept von Schüco - Ja oder Nein

    • Tenshin
    • 10. April 2010 um 01:32

    Falls de das mit der Hetzjagd auf meinen Post beziehst, ich will net Lipper pauschalisieren, es ging mir um die User mit Lippe im Nicknamen.

    Zudem hat meine Signatur nichts mit dem Hassgefüge zu tun, es ist einfach der Schlachtruf, den ich beim ersten Mal auf der Alm gehört habe :)

    ----------------------------------------------------------------------------------------

    Ich werde beim Infoabend des ASC sein, und die ein oder andere Frage stellen, die zumindest für mich unabdingbar für die Entscheidung sein wird.
    Ma gucken wer noch so alles kommt, und ob wir da doch nen Denkanstoß geben können.

    Is aber Spät nu, in diesem Sinne, gute Nacht ;)

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