Nein, sowas wurde bis jetzt nicht kommuniziert.
Beiträge von Tenshin
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Ich frag mich, was es da noch zu diskutieren gibt

Keine der beiden Seiten rückt von ihrem Standpunkt ab, und der Dialog wurde vom DFB mit einer Lüge beendet.
Da wirds die nächste Zeit nix mehr geben. -
Da haste dann wohl die falschen gefragt

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Zitat
Original von hamelner
auf welchem gleis fährt eigentlich der sonderzug ???fahre zum ersten mal damit, deshalb die vllt doofe frage.
Gleis 9 3/4

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Nein, nur schlechte Erfahrungen gemacht

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Also den Brief des Prx-Bullen find ich schon ziemlich dreist ...
ZitatAlles anzeigenAnreise mit der Bahn
Wenn Sie mit der Bahn nach Münster reisen, steht Ihnen ein Busshuttle
zum Stadion zur Verfügung (Strecke ca. 4 km). Vor dem Bahnhof stehen
Toilettenhäuschen für Sie bereit. Die Schließfächer im Bahnhof Münster
können auf Grund von Umbaumaßnahmen zurzeit nicht genutzt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Getränkeflaschen mit in den Bus
nehmen dürfen. Zur Entsorgung stehen Mülleimer bereit.Die stehen also bereit, aber was passiert denn, wenn man diesen "Service" nicht in Anspruch nehmen möchte?
Wird man dann mit Pfefferspray und Stock reingetrieben ?ZitatAlles anzeigenEinlasskontrollen
Die Einlasskontrollen werden vom Ordnungsdienst des SC Preußen
Münster durchgeführt und durch die Polizei begleitet.
Dies wird entsprechende Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten im Vorfeld
um Verständnis für diese notwendige Maßnahme. Durch Ihr Mitwirken
ist ein zügiger und störungsfreier Ablauf gewährleistet.
Wir bitten Sie eindringlich, verbotene Gegenstände nicht mit zum
Stadion zu bringen. Sie verzögern damit die Einlasskontrollen und
laufen Gefahr, nicht eingelassen zu werden.Ab in nen Pavi und bis auf die Boxer nackig oder was ...
ZitatFanutensilien
Zaunfahnen dürfen im Nebenblock aufgehangen werden, nicht aber am Zaun vor dem Block. Kleine Fahnen bis 1,5 Meter Stocklänge sind genehmigt, Doppelhalter und Schwenkfahne hingegen nicht.Das selbe gilt für beide Seiten, oder nicht?
Ich mein, wir haben keine so dermaßen geschädigten Fans, die Bomben rumwerfen ...Da fühlt man sich ja schon vor der Anfahrt kriminalisiert und vorgeführt ...
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Zitat
Original von King Kneib
Eitelkeiten kennt der Telgter im allgemeinen nicht. Genau so wenig wie Anstand und (Fan-)Kultur. Leider beim Genbingo verloren... Kein Wunder, denn der Stammbaum ist dort meistens ein Kreis.

Da hab ich aber mal ne Frage dazu, die unser "Gast" doch beantworten könnte :
Wie is das denn mit den Sorgerechtsverhältnissen, wenn die Eltern Geschwister sind?

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Und am besten noch eine Computerüberwachung von möglichen Tätern, damit man nachverfolgen kann, wer welche Bengalos bestellt, und die Chatlogs auswerten, um die Personen in Präventivhaft zu nehmen?

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Zitat
Original von PaderArmine
...gibts dazu ne Quelle?
http://www.fr-online.de/eintracht/auss…6,11095308.html
Weitergehend ein Link, den ich Anturios zu verdanken habe

http://www.lawblog.de/index.php/arch…hode-waschweib/ -
Hessens Innenminister will die Arbeitgeber von möglichen Gewalttätern über deren mögliche Vergehen informieren, um se so einen "förderlichen sozialem Druck" auszusetzen ...
Auch Hausbesuche der Polizei sowie Gespräche mit Psychologen will er durchführen lassen.Auch kam aus Kreisen dieser ominösen Sicherheitskonferenz die Idee, Tickets zu personalisieren, damit bei Pyro und Co erstma der ganze Block vorgeladen und beschuldigt wird, damit dann irgendwer einknickt und den Täter verrät.
Da es innerhalb eines Blocks aber viel Zusammenhalt gibt, wirds wohl auf Mittäterschaft und rechtliche Konsequenzen hinaus laufen.Sippenhaft Deluxe

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Zitat
Original von V-Mann
Wer Artikel liest und nicht nur Überschriften, der hat eindeutig mehr vom Leben.
Zum Thema "populistischer Scheiß": Ja, es gibt halt Totschlag-Argumente, die kann man einfach nicht widerlegen - gut ist es immer, wenn man alles was einem nicht passt, als "populistischen Scheiß" bezeichnet.
Das ist so ähnlich wie mit dem internationalen Sozialismus, der eigentlich immer nur alles will, was gut und schön ist, in der bitteren Realität von Mao, Stalin, Ulbricht, Honecker, Pol Pot, Fidel Castro etc. aber immer wieder zu Unterdrückung, Ungerechtigkeit, Armut, Not, Folter, Massenmord etc. führt. Aber solche Argumente sind eben "populistischer Scheiß".
Feuerwerkskörper gehören nicht ins Stadion!!!
Du weißt aber schon was ein Molotow is, oder?
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Zitat
Original von Anturios
Wovon wächst das Gras?
"Blut !!! Blut !!! Blut !!!" ?

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Soa, ich hab mich neben dem langweiligen Spiel von Schalke mit den Vorraussetzungen für eine Pyro-Erlaubnis in Blöcken, bzw. in Schutzzonen auseinander gesetzt.
Als Vorwort ist zu sagen, dass ich ohne Wertung einfach nur die rechtlichen Hürden betrachten will.
Es entspricht natürlich nur meinem Rechtsverständnis, und hat nicht den Anspruch, vollkommen und gemäß aktueller Rechtsprechung zu sein.
Eine Diskussion ohne populistische Reißer wäre natürlich was feines
Meine Fragen waren:
- Wozu zählen Bengalfackeln überhaupt
- Ist es allgemein gehalten erlaubt, Pyrotechnische Mittel abzubrennen / Braucht es eine spezielle Ausbildung
- Ist es in einem Fußballstadion erlaubt
Anturios und andere juristisch Gelehrte dürfen dies gerne zerpflücken

1. Gemäß der Richtlinie 2007/23/EG gehören Bengalfackeln zur II der Pyrotechnischen Mittel, Blinker und Breslauer zur Gruppe I.
2. Pyrotechnik der Klasse P II darf nur abgebrannt werden, wenn eine Fachkundige Person dies durchführt.
Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.Pyrotechnik der Klasse P I darf von Personen über 18 erworben und verwendet werden.
Soweit die allgemeinen Bestimmungen
Nun gut, falsch Parken ist auch eine Ordnungswidrigkeit, in wieweit nun also Verwarngeld / Bußgeld droht, entscheiden das Ordnungsamt oder die Polizei gemäß ihrer Richtlinien.
Wie wird man also Fachkundiger?
Ein Blick ins "Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe":Zitat
§ 9 Fachkunde
(1) Den Nachweis der Fachkunde hat erbracht,
1. wer die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang für die beabsichtigte Tätigkeit durch ein Zeugnis nachweist oder
2. wer eine Prüfung vor der zuständigen Behörde bestanden hat.
[...]Um keine Ordnungswidrigkeit in dem Sinne zu begehen, muss man also einen Lehrgang teilnehmen.
Stellt sich jetzt die Frage nach den Bestimmungen in Fußballstadien.
Zumindest in NRW ist das so geregelt:Zitat
Versammlungsstättenverordnung NRW §35 Abs. 2
(2) In Versammlungsräumen, auf Bühnen- und Szenenflächen und in Sportstadien ist dasVerwenden von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Gegenständen
und anderen explosionsgefährlichen Stoffen verboten. 2§ 17 Absatz 1 bleibt unberührt. Das Verwendungsverbot gilt nicht, soweit das Verwenden von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen sowie pyrotechnischen Gegenständen in der Art der Veranstaltung begründet ist und der Veranstalter die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Einzelfall mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt hat.
Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände muss durch eine nach Sprengstoffrecht geeignete Person überwacht werden.Nun besteht hier der Streitpunkt, ob die Verwendung in der Art der Veranstaltung begründet ist.
2 Juristen, 3 Meinungen, da is wohl der Standpunkt entscheidend.
Auch hier ist eine Betrachtung der Gelehrten gewünscht
Dazu die Schlussbetrachtung:
Zitat
Versammlungsstättenverordnung NRW §47 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig nach § 84 Abs. 1 Nr. 20 BauO NRW handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
[...]
9. entgegen § 35 Abs. 1 und 2 raucht oder offenes Feuer, brennbare Flüssigkeiten oder Gase, explosionsgefährliche Stoffe oder pyrotechnische Gegenstände verwendet,
[...]Auch im Stadion stellt es nur eine Ordnungswidrigkeit da.
Nu bin ich wirklich selbst überrascht.Sollte es also, wie oben beschrieben, in der Art der Veranstaltung liegen, so wäre zumindest eine Duldung durch DFB und DFL rechtlich möglich, oder nicht?
/discuss

Links:
Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe: http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/index.html
Versammlungsstättenverordnung des Landes NRW: http://www.xemp.de/vstaettv_neu/b…TaettVO_NRW.pdf -
Ich tippe mal Stark auf Schilkrötenrennen in Formation, auch für Nicht-Sonderzug-Fahrer.
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Ok, muss ich mir ma die Pokalregeln vernünftig zur Brust führen

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Hm, is diese dritte Runde net in der Entscheidung des Verbandes?
Und ab der fünften Runde oder so soll es ein neutraler Platz sein ?
Mal nachforschen. -
Weil der westfälische Verband das so entschieden hat

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- 8 Familie Oetker Oetker-Gruppe 6.500.000.000
- 65 Familie Helmut Claas Claas 1.500.000.000
- 75 Familie Oberwelland August Storck 1.300.000.000
- 94 Familie Gauselmann Gauselmann, Espelkamp 950.000.000
- 107 Karl-Rudolf Mankel Rheda-Wiedenbrück 850.000.000
- 109 Familie Tönniens Tönnies-Gruppe 850.000.000
- 165 Familie Martin J. Hörmann Hörmann, Steinhagen 600.000.000
- 185 Dieter Fuchs Fuchs Gewürze, Dissen 550.000.000
- 186 Familie Goldbeck Goldbeck, Bielefeld 550.000.000
Nobilia Küchen, Gerry Weber, Herrn Brinkmann und Familie Böllhoff lassen wir ma aussen vor.
Das Potential wäre da, hätte man nicht jeden potenten Unternehmer in der Region verärgert... -
Zitat
Original von Qbi
...und es geht bei der Kennzeichnungspflicht ja nun auch nicht unbedingt darum, dass die Damen und Herren der Staatsmacht sich ihren Namen auf die Stirn tätowieren sollen.
Eine gut erkennbare Nummer an der Uniform, der dann intern ein Beamter klar zugeordnet werden kann, wäre ja schon ganz großes Kino.Nein, keine interne Zuordnung, sondern eine unabhängige Behörde oder Staatsanwaltschaft sollte die Nummern haben.
Sollte sowas intern laufen, versandet es nur. -
Zitat
Original von Lemmy
Rasengrün:Sehr guter Beitrag von Dir oben, aber eine Frage habe ich: Was meinst Du mit Kennzeichnungspflicht für Polizisten ? Den Namen des jeweiligen Polizisten und die Dienstnummer, wie schon mehrmals bei Castor-Transporten gefordert bzw. umgesetzt ?
Habe ich da schon mit Stirnrunzeln registriert, denn dann sollte gleiches Recht für Alle gelten und die Demonstranten bzw. Fussballfans selbiges tun müssen ...
Ich weiß ja net, wie das bei dir is, aber ich bin zweifelsfrei am Gesicht zu erkennen.
Bei den Lemmingen mit Helm is das schon bissl schwerer.