ZitatOriginal von ALMVETERAN1967
Zählt die JHV vom 5.5. nicht ? Denke mal...auch wenn ich dem Ein oder Anderen im Verein ja so einige Dinge zutraue...
, da wird man sich schon abgesichert haben....
Nein, zählt immer noch nicht, da außerordentliche MGV. Sinn und Zweck der Regelung ist der zeitnahe Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr... und gerade in diesem Verein macht die Regelung auch sehr viel Sinn. Das wirklich ärgerliche ist, dass diejenigen, denen nicht nur du so einiges zutraust, sich da gar nicht erst groß absichern müssen, denn wie schon weiter vorne im Thread gesagt droht wirkliches Ungemach nur bei einem nachweisbaren Schaden für den Verein. Durchgehen lassen kann man das trotzdem so nicht, denn die Satzung ist wie gesagt die Verfassung des Vereins, die absolute Grundlage. Das ist sozusagen die vereinspolitische Entsprechung zum Aufnahmeantrag bei Telgte, geht einfach gar nicht klar.