ZitatOriginal von siese
Korrekt, aber eine solche Strafe gibt es hier gar nicht. Dass jemand, der zu 60 TS verurteilt ist, auch bestraft ist ist ja klar. Aber er muss das niemandem auf die Nase binden, außer wenn ihn Polizei Staatsanwaltschaft und ganz wenige andere Behörden danach fragen. Sonst darf er sich als nicht vorbestraft bezeichnen. Wohin es führt, wenn jemand wegen irgendwelcher Verfehlungen stigmatisiert wird, hat Carl Zuckmayer im "Hauptmann von Köpenick" schön dargestellt.
Dass Strafen im Bundeszentralregister gespeichert werden ist auch klar. Sonst könnte der Staat ja auch nie herausfinden, ob es nur eine Strafe gibt. Aber trotzdem gilt so jemand als nicht vorbestraft, könnte also ohne weiteres Beamter werden und die Stadtkasse Bielefeld verwalten, oder Lehrer werden, oder Förster.Also: der Staat ist liberaler als der Maulwurf, der der NW diese Geschichte gesteckt hat. Aber es wäre wahrscheinlich total böswillig, diesen Maulwurf bei den Gegnern von R.S. zu vermuten. Z.B. bei denen, die wegen der Nicht-Entlassung von R.S. ihr Amt geräumt haben.
P.S. Kleine Korrektur: Schnitzmeier hat Einspruch nur gegen die Höhe der Tagessätze eingelegt, wie die NW berichtet.
Siese es ist nicht komplett richtig ich versuche es mal kurz zu machen überall wo ein Führungszeugnis verlangt wird ist R.S. vorbestraft !! u. muss es auch angeben
nun ist seine Tat aber auch an die Öffentlichkeit gelangt ( durch wen auch immer ) u. nun wissen alle er ist Vorbestraft
Ps: er kann nie mehr Beamter werden