Nachdem Weinreich zuletzt ja eine einstweilige Verfügung gegen die Pressemitteilung des DFB erwirkt hat, ging das Spiel weiter und Weinreich hat letzte Woche einen weiteren Treffer erzielt.
Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass der DFB auf seiner Homepage eine Gegendarstellung zu der Pressemitteilung veröffentlichen muss. Und zwar „..unverzüglich, ohne Einschaltungen und Weglassungen und in gleicher Aufmachung wie die Ausgangsberichterstattung unter http://www.dfb.de...%e2%80%9c.
Da der DFB seinerseits aber Widerspruch gegen die Gegendarstellungsverfügung eingereicht hat, ist bis heute nichts auf der Homepage zu finden.
Warten wir ab, wie es weitergeht.