ZitatOriginal von OhLeoIsoaho
Mich würde mal interessieren, was gegen eine (Fan-)Genossenschaft (eG) als Rechtform gesprochen hätte?
Klar jetzt ist es ein Verein, mich interessieren nur mal die rechtlichen Unterschiede zwischen Verein und Genossenschaft in so einem Fall (Vor- und Nachteile).
ein neugieriger OhLeoIsaho
Ganz klar: Die Genossenschaft ist im Prinzip mit einem Verein vergleichbar, verfolgt jedoch wirtschaftliche Ziele. Das tun wir, trotz des Vereinszweck nicht, weil wir keine Gewinne erzielen wollen, sondern den Überschuss, den wir erwirtschaften, der Jugendförderung des DSC Arminia Bielefeld e.V. - und nicht etwa der Jugendförderung der KGaA - zukommen lassen wollen.