ZitatQuelle: Homepage Alemannia Aachen
DFB-Sportgericht verhandelt am Donnerstag den Fall Gomez
Der DFB-Kontrollausschuss unter Vorsitz von Horst Hilpert (Bexbach) hatte bekanntlich am 1. Dezember ein Verfahren gegen Daniel Gomez wegen eines angeblichen Dopingvergehens eingeleitet. Heute wurden auf einer Pressekonferenz am Tivoli neue Details veröffentlicht, die die Angelegenheit in einem anderen Licht erscheinen lassen. Am Donnerstag wird der Fall in der Frankfurter DFB-Zentrale vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch verhandelt. In dieser Verhandlung geht es allerdings ausschließlich um eine eventuelle persönliche Strafe gegen Daniel Gomez und nicht um den Einspruch von Arminia Bielefeld gegen die Wertung des Spiels. Rechts-anwalt Helmut Reitz, der die Alemannia vertritt, hat eine weitere Stellungnahme im Fall Daniel Gomez beim DFB eingereicht.
Dazu macht sich Reitz die Einlassung von Daniel Gomez über dessen Anwälte Hissel/Eimer zu Eigen. Demnach liege kein Doping vor, da der verabreichte Wirkstoff nach den Dopingrichtlinien nur dann als Doping angesehen wird, wenn eine intramuskuläre Verabreichung vorgenommen worden wäre. Der Arzt von Gomez hat jedoch ausdrücklich bestätigt, dass nur 80 Milligramm anstatt der angenommenen 160 Milligramm insgesamt lokal - und nicht intramuskulär - verabreicht worden sind. In diesem Zusammenhang vertreten sowohl Gomez als auch Helmut Reitz die Auffassung, dass lediglich ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht (Anlage A III C in den DFB-Dopingrichtlinien) vorliegt und kein Dopingverstoß. Weiter führt Reitz aus, dass, wenn Gomez nicht wegen eines Doping-Verstoßes bestraft wird, dies Auswirkungen haben wird auf das Einspruchsverfahren von Arminia Bielefeld: Dann nämlich wird der Einspruch zurückzuweisen sein.
O.K. wenn ich 1 und 1 zusammenzähle bekommt Arminia für die Frechheit Protest gegen das Spiel einzureichen gleich mal 10 Punkte abgezogen!

