Kuntz und der DSC einigen sich nicht

  • Kuntz und der DSC einigen sich nicht


    In sachlicher, fast schon freundschaftlicher Atmosphäre verlief gestern vor dem Bielefelder Arbeitsgericht der Gütetermin im Prozess zwischen Stefan Kuntz als Kläger und dem DSC Arminia als Beklagte. Eine Einigung wurde indes nicht erzielt, jetzt muss ein Urteil entscheiden.
    Arbeitsrichter Klaus Prior sprach von einem "ungewöhnlichen Verfahren, auch von der Problematik her". Wie berichtet, geht es um eine Steuernachzahlung von etwa 750.000 Euro, die der zur Zeit arbeitslose Trainer und ehemalige Profi der Arminia berappen musste und die er von seinem Ex-Verein erstattet verlangt.


    Hintergrund ist Kuntz' Wechsel von Besiktas Istanbul nach Bielefeld im Jahr 1996. Arminia musste an den türkischen Verein eine Ablöse zahlen, Kuntz erhielt von Besiktas eine Abfindung. Um den Zahlungsweg - Arminia zahlt an Besiktas, Besiktas an Kuntz - zu verkürzen, sollte der DSC das Geld, insgesamt etwa 4,5 Millionen Mark, direkt an den Stürmer überweisen.


    Diese Vereinbarung wurde in einem zusätzlichen Vertrag festgehalten, der auch die Abmachung enthält, dass es sich bei den Zahlungen um Netto-Beträge handelt. Doch dann machte der Fiskus einen Strich durch diese Rechnung. Kuntz musste die Steuernachzahlung leisten und bekam obendrein ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung an den Hals, das im September 2001 gegen Zahlung von 50.000 Mark Geldbuße vom Bielefelder Amtsgericht eingestellt wurde. Vor dem Finanzgericht Saarbrücken kämpft er zurzeit um die Rückzahlung der Steuern.


    Zum gestrigen Termin war Kuntz mit seinen Saarbrücker Anwälten Ulrich Stopp und Michael Kost erschienen. Der DSC war durch Geschäftsführer Roland Kentsch, Aufsichtsratsmitglied Albrecht Lämmchen sowie die Bielefelder Anwälte Michael Amsbeck und Ulrich Spieker vertreten. Zu einem Kompromiss waren die Parteien nach Austausch der Argumente nicht bereit. Richter Klaus Prior beraumte daher für Dienstag, 16. September, um 12.30 Uhr einen Kammertermin an, bei dem es zu einem Urteil kommen soll.

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