Wenn ich nicht irre, ist das nur bedingt richtig. Da wir ja noch Abschreibungen von Einkäufen der vergangenen Jahre geltend machen können, kann man die von deinem Beispiel mit 2,5 Millionen € in der GuV abziehen. Uns so sind dann ebenso die neuen Abschreibungen auch wieder für die kommenden Jahre da.
Ja klar logisch, geht aber ja erstmal nur um den Effekt in diesem Jahr, für die Saison 24/25 mussten wir z.B. über 3 Millionen Euro steuern Nachzahlen