„Behaupten“ ist aber etwas anderes, als nur ein Gerücht zu zitieren.
Steht in den Gesetzestexten, dass nur der Urheber einer Verleumdung oder üblen Nachrede strafrechtlich belangt werden kann und alle anderen, die solche Sachen weiter verbreiten keine Konsequenzen zu befürchten haben?
Wenn die Gesetzeslage so wäre, würde sich die Klatschpresse freuen, weil sie dann bei jedem üblen Gerücht über einen Promi darauf verweisen würde, dass sie es ja nur aus einer anderen Quelle übernommen hätten.
Zumal sich oft nur schwer belegen lässt, wer damit angefangen hat.