Ich denke, die Notwendigkeit der Zielformulierung ergibt sich aus der Gesellschaftsform und ändert sich mit der Größe.
Ein Einzelunternehmer ist nur sich selbst verpflichtet und wenn er keine Ziele formulieren möchte, lässt er es halt. Je mehr Mitarbeiter ein Unternehmen hat, desto höher ist das berechtigte Interesse und die Verpflichtung, Ziele zu definieren. Externe Anteilseigner erhöhen das noch einmal und börsennotierte Unternehmen, die ihren Shareholdern verpflichtet sind, machen ja quasi nichts anderes mehr, als Ziele setzen und Zahlen tracken. 😉
Ein Verein ist seinen Mitgliedern verpflichtet und im Zweifel können diese auf der JHV abstimmen und beschließen, dass so etwas verbindliche Vorgabe ist.
Das nur zur Einordnung, damit will ich nicht gesagt haben, dass das auch alles so sinnvoll ist.