Thema: DFB-Sportgericht - jetzt in 3sat

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    Recht brisant
    Thema: DFB-Sportgericht

    Tollhaus Fußballbundesliga mit Temperament und Tempo. Auf und am Spielfeld wird gefoult, getreten, gegrätscht, gehalten, geschubst, gemeckert und unbegrenzt getrickst. Der unerbittliche Kampf um Meisterschaft, Macht und Moneten im deutschen Profigeschäft. Die Schiedsrichter sind mehr denn je gefordert und greifen immer öfters als härteste Strafe zum roten Karton oder einem Verweis von der Trainerbank.

    Aber: Was kommt dann? Was passiert nach den 90 Minuten? Es kommt zu einer Anklage vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball Bundes (DFB).


    Seit der Gründung der Bundesliga 1963 gibt es das DFB-Sportgericht in Frankfurt am Main. Früher nur zuständig für den deutschen Profifußball, reicht heute die Strafgewalt dieser eigenen juristischen Instanz bis zu den beiden Regionalligen. Ziel: Die Verhinderung der Austragung eines Rechtsstreits aufgrund eines Fußballspiels vor einem ordentlichen Gericht. Zivilrechtliche Grundsätze kennzeichnen das Verbandsrecht des DFB, der Aufbau des Sportgerichts hingegen erinnert an das Strafrecht mit Richter, der Staatsanwaltschaft (dort Kontrollausschuss) und Verteidiger.


    Alltag der DFB-Instanz sind die roten Karten, die einen Strafantrag des Kontrollausschusses auslösen. Meistens stimmen Verteidigung und Gericht zu, es folgt ein schriftliches Urteil. Ist eine Seite nicht einverstanden, folgt eine mündliche Verhandlung.


    Der Fall Sebastian Kehl
    Im Ligacupspiel gehen dem Dortmunder Nationalspieler die Nerven durch; Sebastian Kehl stößt, nachdem sein Mitspieler Otto Addo die rote Karte erhalten hat, den Kölner Unparteiischen Jürgen Aust mit beiden Händen gegen den Oberkörper und erhält danach selbst die rote Karte. Der Schiedsrichter, Jürgen Aust, geht fast zu Boden. Gegen den Strafantrag des Kontrollauschusses legt Kehl Rechtsmittel ein. Konsequenz nach der mündlichen Verhandlung: Acht Spiele Sperre für die Bundesliga und den Ligapokal insgesamt, ein strenges Urteil für einen Profifußballer die Konsequenz. Das Sportgericht legt das "Stoßen“ als Unsportlichkeit und nicht als Tätlichkeit aus, da der Schiedsrichter nicht zu Boden ging.


    Der ehemalige Sünder zeigt sich nach der Verhandlung einsichtig und pflegt heute einen besseren Umgang mit den Schiedsrichtern.


    Spielsperre als eine Strafmöglichkeit
    Ein anderer Fall, eine andere Strafart, Stichwort: Geldstrafe. Tim Wiese, Torhüter des 1. FC Kaiserslautern, fühlt sich durch einen vermeintlich falschen Elfmeterpfiff im Bundesligaspiel gegen Werder Bremen um Punkte gebracht. Nach Spielende tituliert er das Schiedsrichtergespann um den Unparteiischen Knut Kircher (Rottenburg) als „Blinde“. Der Kontrollausschuss ermittelt und beantragt eine saftige Geldstrafe; 15.000 Euro muss der smarte Keeper schließlich berappen. Das Verfahren wurde nicht mündlich verhandelt, da sich Wiese mit Geldstrafe einverstanden erklärt hat.


    Nicht nur Spieler, auch Trainer werden deutlich gemaßregelt und an ihre Funktion als Fußballlehrer erinnert. Jüngst der Fall des Frankfurter Coaches Willi Reimann, der nach dem Stoßen des 4. Offiziellen im Punktspiel gegen Dortmund 25.000 Euro zahlen und ein Innenraumverbot von fünf Spielen schlucken muss. Eine deutliche Warnung an die Trainer, Schiedsrichter sind nach wie vor unantastbar.


    Ein Verein wird zur Rechenschaft gezogen
    Und auch ein Verein wie Pokalfinalist Aachen wird zur Rechenschaft gezogen, als aus dem Fanblock während des Spiels gegen Nürnberg ein Gegenstand zielgerichtet Gästetrainer Wolf trifft. Folge: Es kommt zur Wiederholung des Matches und zum ersten Geisterspiel, ein Spiel nahezu ohne Zuschauer, das erste in 40 Jahren Bundesliga.


    Ein absolut einmaliges Gericht
    Das ehrenamtliche Gremium befindet sich weiter in aufsteigender Form, genießt bei seinen rund 100 Verfahren pro Spielzeit eine hohe Akzeptanz. Mündlich verhandelt werden davon nur 20 Prozent. Die Strafanträge, die eine Geldstrafe bis in den sechsstelligen Bereich umfassen können oder Spielsperren bis zu 2 Jahren vorsehen, sind in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen. Europa lässt grüßen.


    Längere Sperren bedeuten automatisch für hochbezahlte Kicker nicht nur ein zeitweiliges Berufsausübungsverbot, sondern auch erhebliche Vermögenseinbußen. Der Vorsitzende des Sportgerichts, Dr. Rainer Koch (Poing) - selbst früher Spieler, Trainer und Schiedsrichter gewesen - kennt die Gepflogenheiten rund um das satte Grün. Ebenso wie der Vorsitzende des Kontrollausschusses, Horst Hilpert (Bexbach), verfügen die Berufsjuristen über einen reichen Erfahrungsschatz - und sind allgemein anerkannt und geschätzt. Einer der vielgefragtesten Verteidiger des Sportgerichts, Christoph Schickhardt (Ludwigsburg), schätzt die effiziente und effektive Arbeit.


    Im günstigsten Fall kann es innerhalb von 24 Stunden ein rechtskräftiges Urteil geben, an dem alle Verfahrensbeteiligten mitgewirkt haben. Ein absolut einmaliges Gericht, das DFB-Sportgericht.

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