Das sehe ich anders. Quellen werden häufig aus guten Gründen nicht genannt. Das nennt man auch Quellenschutz, der sogar im Zweifelsfall rechtlich gestützt ist - also letztlich vom Gesetzgeber als wertvolles Rechtsgut angesehen wird, um die Pressefreiheit zu stützen.
Soweit ich weiß, gilt das 2-Quellen-Prinzip als Voraussetzung für eine Tatsachenbehauptung im Journalismus: 2 voneinander unabhängige taugliche Quellen. Ich lese Schusters Artikel so, dass diese Voraussetzungen hinsichtlich der Vertragsdauer vorliegen. Hinsichtlich des Zielvereins von Oppie aber nicht. Ob er dann gemäß der journalistischen Berufsethik darüber schreiben sollte, kann ich nicht beurteilen.
Die ausführliche Diskussion über diesen Artikel zeigt zumindest, dass Dirk Schuster in Bezug auf das Interesse an dem Artikel für die NW alles richtig gemacht hat.