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Bizarre Verordnung

  • knipser69 (schmitty)
  • 24. Oktober 2008 um 17:26
  • knipser69 (schmitty)
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    • 24. Oktober 2008 um 17:26
    • #1
    Zitat


    Die Nationalbibliothek will das deutsche Internet kopieren Diese Regel wird noch für viel Ärger sorgen: Eine neue Verordnung der Bundesregierung verpflichtet Betreiber von Webseiten, Kopien ihres Angebotes bei der Deutschen Nationalbibliothek abzuliefern. Ob auch Blogger kopieren und einreichen müssen, ist noch [URL=http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,586036,00.html]unklar...[/URL]


    Da haben ja mal wieder Politiker mit viel Sachkompetenz ein schönes Gesetz auf die Beine gestellt. Bin mal gespannt auf die Umsetzung! Wieviele Petabye Daten hat so ein Internet eigentlich? :lol:

    Sehr lustig auch die Kommentare dazu untendrunter, habe selten so gelacht! :D

    - Technische Störung -

    Leider ist unserer Kamera beim anschauen das Objektiv geplatzt, über den Ton kannst du aber weiterhin die Pressekonferenz verfolgen!

  • matzekatze
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    • 25. Oktober 2008 um 12:58
    • #2

    Naja, Inhalte von Nachrichtenportalen u. ä. zu archivieren kann ja durchaus sinnvoll sein. Nur scheint das Gesetz halt nicht gerade ausgereift zu sein und zwischen dem was archiviert werden soll und was nicht zu trennen. Vermutlich wird die Nationalbibliothek das aber selbst über Ausnahmeregelungen regeln, und "private" Seiten gar nicht erst anfordern :D

    ;) :D ;)

  • Online
    Richie
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    • 25. Oktober 2008 um 14:07
    • #3

    Mal abgesehen davon, dass ich für meine Webseite auch Copyrightrechte beanspruche, was wollen die denn mit einem Weblog? Wenn da jemand politische Themen kommentiert, ist das die rein private Meinung des Users. wer will das denn in 2 Jahren bei der NB einsehen?

    Aber gut - schick ich halt ne CD mit ner ZIP dahin. Mit dem Hinweis, dass die Inhalte nur mit meiner Zustimmung an dritte Weitergegeben werden dürfen. Immerhin schütze ich meine Bilder gegen Fremdverlinkung und weise auf Nutzungsrechte hin. Mal sehen, wie das dann sicherstellen wollen.

    MAn kann sich auch das Leben selbst erschweren.

    Es kann passieren, was will: Es gibt immer einen, der es kommen sah! 

    Ich bin nur für das verantwortlich was ich schreibe und nicht für das, was andere verstehen.

  • knipser69 (schmitty)
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    • 25. Oktober 2008 um 14:45
    • #4

    Als eine ganze andere Problematik könnte bald auftauchen nach dieser Meldung:
    Schmierige Abmahnanwälte werden wohl bald aus ihren Löchern krichen und aufgrund dieses Gesetzes haufenweise Abstruse Abmahnungen an Webseitenbetreiber verschicken! Ich sehe die Abmahnschickeria schon die Hände reiben...

    Hätte ich das jetz lieber für mich behalten sollen? :rolleyes:

    - Technische Störung -

    Leider ist unserer Kamera beim anschauen das Objektiv geplatzt, über den Ton kannst du aber weiterhin die Pressekonferenz verfolgen!

    Einmal editiert, zuletzt von knipser69 (schmitty) (25. Oktober 2008 um 14:46)

  • Thomy71
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    • 25. Oktober 2008 um 18:43
    • #5
    Zitat

    Original von Schmitty1969
    Als eine ganze andere Problematik könnte bald auftauchen nach dieser Meldung:
    Schmierige Abmahnanwälte werden wohl bald aus ihren Löchern krichen und aufgrund dieses Gesetzes haufenweise Abstruse Abmahnungen an Webseitenbetreiber verschicken! Ich sehe die Abmahnschickeria schon die Hände reiben...

    Wenn ich das Abmahn(un)wesen recht verstanden habe, braucht es doch immer einen Interessenten/Konkurrenten/Auftraggeber, der mit dem Anwalt zusammenarbeitet. Da in diesem Fall nur der Staat berechtigtes Interesse anmelden könnte und eigene Sanktionsmöglichkeiten hat, sehe ich hier keine Gefahr. Selbst wenn ein Internet-Konkurrent ein eigenes Interesse konstruieren könnte, ist der Seite eines Betreiber ja anders als z.B. beim fehlenden Impressum nicht anzusehen, ob er brav seine PDFs abgeliefert hat.

    Also mal jetzt nicht völlig abdrehen und in Panik verfallen ;)

    [align=center]Babyboom in Deutschland nach der Fußball-WM - kein Wunder!
    Franz Beckenbauer war ja mit dem Hubschrauber kreuz und quer in Deutschland unterwegs.

    Stefan Raab

  • Suomi
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    • 25. Oktober 2008 um 19:37
    • #6

    Gestern haben sie auf Eins Live öfter über das Thema gesprochen, interessant war, dass das ganze den Steuerzahler mal eben über 'ne Mille kostet.

    Frieden für Lampukistan!

  • Anturios
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    • 25. Oktober 2008 um 20:56
    • #7

    Eigentlich ist es eine gute Idee, Internetinhalte zu archivieren, da diese doch recht schnellebig, aber teils sehr wertvoll sind. Die schiere Datenmenge zu sichten ist aber unmöglich, daher wählt man wohl diesen Weg, auch wenn er eine hohe Speicherkapazität erfordert.

    @Schmitty: Abmahnanwälte werden davon wohl nicht profitieren, da ein Verstoß ja nicht öffentlich sichtbar wird. Ob du deine Daten dort "ablieferst" ist ja höchstens für die DNB nachvollziehbar. Und mittelfristig ist ja eh geplant, dass die Daten abgeholt werden.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

  • Hitchcock
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    • 26. Oktober 2008 um 23:55
    • #8
    Zitat

    Original von Anturios
    Eigentlich ist es eine gute Idee, Internetinhalte zu archivieren, da diese doch recht schnellebig, aber teils sehr wertvoll sind. Die schiere Datenmenge zu sichten ist aber unmöglich, daher wählt man wohl diesen Weg, auch wenn er eine hohe Speicherkapazität erfordert.

    Ich krieg regelmäßig immer die Pocken ob solch hirnrissiger Regelungen. Da sollen die Inhalte eines solch dynamischen Mediums wie das Internet zur Speicherung bereit gestellt werden - möglichst im Druckformat als PDF... und die Initiative soll dann auch noch der Betreiber selbst ergreifen. Ach neeeeee... doch nicht. Über die Art und Weise der Abgabe ist ja noch gar nicht wirklich nachgedacht. Da muss man erstmal sehen... Hauptsache, die deutsche Netzwelt ist erst einmal verunsichert und die Abmahn-Staranwälte reiben sich schon mal die Hände! Das ist doch lächerlich und vor allem wider der Natur des Internet :pillepalle:

    Internetinhalte werden im übrigen schon seit Ewigkeiten archiviert - und das sogar vollautomatisch und online. Unter http://www.archive.org lässt sich die Historie des Web recherchieren... zurück bis 1996. Dort findet man die ersten zarten Geh-Versuche von Spiegel-Online ebenso, wie die ersten Versionen der Website eines beliebten dsc4ever-Moderators. Archive.org ist auch die erste Anlaufstelle für all diejenigen, die die peinlichen Party-Bilder des Büro-Luders vom letzten Betriebsfest nicht mehr im Blog ihres Vertrauens wiederfinden. Die Chance ist groß, dass sie zumindest dort erhalten geblieben sind.

    Und dann soll es ja auch einzig und allein um deutsche Inhalte gehen... immerhin geht's hier um die volkseigene Nationalbibliothek... . Was aber, wenn deutsche Inhalte auf ausländischen Servern liegen, womöglich gar anonymisiert in irgendeinem deutschsprachigen Google-Blog?

    Der Gesetzentwurf, welcher verlangt, zukünftig von allen Website-Betreibern ihre Online-Auftritte in PDF-Form bei der deutschen Nationalbibliothek "einzureichen" ist an Lächerlichkeit und Unkenntnis über die Dynamik der neuen Medien kaum zu überbieten. Höchstens von Schwicki vielleicht, wenn er das "neue Faxzeitalter" einzuläuten versucht.

    ---
    "Du bist ein Genie!" - "Nenn mich bloß nicht so, ich bemühe mich lediglich, die mir angeborene Intelligenz durch ständiges Üben voll zu entfalten."
    (Justus Jonas)

    Einmal editiert, zuletzt von Hitchcock (27. Oktober 2008 um 00:06)

  • Anturios
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    • 27. Oktober 2008 um 08:03
    • #9
    Zitat

    Original von Hitchcock
    Ich krieg regelmäßig immer die Pocken ob solch hirnrissiger Regelungen. Da sollen die Inhalte eines solch dynamischen Mediums wie das Internet zur Speicherung bereit gestellt werden - möglichst im Druckformat als PDF... und die Initiative soll dann auch noch der Betreiber selbst ergreifen. Ach neeeeee... doch nicht. Über die Art und Weise der Abgabe ist ja noch gar nicht wirklich nachgedacht. Da muss man erstmal sehen... Hauptsache, die deutsche Netzwelt ist erst einmal verunsichert und die Abmahn-Staranwälte reiben sich schon mal die Hände! Das ist doch lächerlich und vor allem wider der Natur des Internet :pillepalle:

    Wenn man sich unbedingt empören will, kann man das bei dem Thema natürlich machen. Notwendig ist es aber eigentlich nicht, da bekanntlich nichts so heiß gegessen wie gekocht wird. Abmahnungen sind wie ich bereits schrieb nicht zu befürchten, die Sanktionierung eventueller Ordnungswidrigkeiten wird wohl auch nicht zu erwarten sein, bis die gewünschten Inhalte eh automatisiert geholt werden.

    Zitat

    Original von Hitchcock
    Und dann soll es ja auch einzig und allein um deutsche Inhalte gehen... immerhin geht's hier um die volkseigene Nationalbibliothek... . Was aber, wenn deutsche Inhalte auf ausländischen Servern liegen, womöglich gar anonymisiert in irgendeinem deutschsprachigen Google-Blog?


    Kann man auf der Seite der DNB nachlesen...

    Zitat

    Original von Hitchcock
    Der Gesetzentwurf, welcher verlangt, zukünftig von allen Website-Betreibern ihre Online-Auftritte in PDF-Form bei der deutschen Nationalbibliothek "einzureichen" ist an Lächerlichkeit und Unkenntnis über die Dynamik der neuen Medien kaum zu überbieten.

    1) Es gibt kein Gesetz, es ist eine Verordnung.
    2) Die Verordnung schreibt nicht vor die Seiten als PDF abzuliefern.
    3) Die Verordnung schreibt lediglich die Archivierung der Daten (unter Mithilfe der Bürger) vor. Wie das technisch umgesetzt wird ist Sache der DNB. Da die keine bessere Lösung in der Schnelle gefunden hat, nun der Umweg mit den PDF-files, um zum Stichtag wenigstens irgendwas vorzeigen zu können.
    4) Wer sich die Seite ohne Schaum vorm Mund durchliest wird folgendes feststellen: Alles bleibt wie bisher, irgendwann holt sich die DNB die Daten selbständig.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Anturios (27. Oktober 2008 um 08:04)

  • Hitchcock
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    • 27. Oktober 2008 um 10:49
    • #10
    Zitat

    Original von Anturios
    4) Wer sich die Seite ohne Schaum vorm Mund durchliest wird folgendes feststellen: Alles bleibt wie bisher, irgendwann holt sich die DNB die Daten selbständig.

    Na prima. Dann können die ja bei archive.org fragen, wie's geht. ;)

    Was den "Schaum vorm Mund" betrifft... ich finde es immer wieder erstaunlich, wie sich Mitarbeiter in Behörden gegenseitig Arbeit beschaffen. Aber man muss ja auch Verständnis haben: Schön ist es ja nicht, wenn sich die Leute dort im Grunde schon darüber bewusst sind, dass sie prinzipiell 'über' sind... . Man braucht sich ja nur den Wortlaut der Zusammenfassung noch einmal vor Augen führen, um zu sehen, wie man bei der DNB tickt:

    Zitat

    Pflichtablieferungsverordnung in Kraft getreten
    Am 23. Oktober 2008 ist die Pflichtablieferungsverordnung in Kraft getreten. Sie regelt die Einschränkung der Ablieferungs- und Sammelpflicht, die Beschaffenheit der ablieferungspflichtigen Medienwerke, die Verfahren der Ablieferung und Voraussetzung und Verfahren bei der Gewährung von Zuschüssen. Grundlage für die Pflichtablieferungsverordnung ist die Verordnungsermächtigung des §20 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek aus dem Jahr 2006.
    Gegenstand der Pflichtablieferungsverordnung ist die Sammlung von Netzpublikationen ebenso wie die Sammlung körperlicher Medienwerke.
    Die Deutsche Nationalbibliothek muss Verfahren zur Sammlung von Netzpublikationen erst entwickeln. Zurzeit ist lediglich die einzelobjektbezogene Sammlung von Netzpublikationen mit Entsprechung zum Printbereich, z. B. E-Books, elektronische Zeitschriften, Hochschulprüfungsarbeiten und Digitalisate realisiert.
    Webseiten aller Art, z. B. statische und dynamische HTML-Seiten, Weblogs oder Foren, werden noch nicht gesammelt. In einer weiteren Stufe ist das Harvesting solcher Seiten geplant. Die zukünftige Einzelablieferung von Webseiten soll weder über ein Formular noch über eine Schnittstelle aktiv vom Ablieferer geleistet werden.
    Deshalb wird es auch nicht erforderlich sein, diese Seiten in andere Formate (PDF, TIF) umzuwandeln und sie uns zu übermitteln.
    Netzpublikationen (i.d.R. Webseiten), die gewerblichen, geschäftlichen oder rein privaten Zwecken dienen, sind grundsätzlich von der Sammlung ausgenommen.

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    Aber ich will jetzt nicht nur die Behörden verteufeln. Das "gegenseitige Arbeit-beschaffen" gibt's natürlich auch in der Privatwirtschaft. ;)

    ---
    "Du bist ein Genie!" - "Nenn mich bloß nicht so, ich bemühe mich lediglich, die mir angeborene Intelligenz durch ständiges Üben voll zu entfalten."
    (Justus Jonas)

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