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Mein-Solarlampion

Fahrschullehrer unter uns? - Anhänger ja oder nein?

  • DSC4ever
  • 30. August 2013 um 08:35
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    DSC4ever
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    • 30. August 2013 um 08:35
    • #1

    Mein-Solarlampion

    Hallo zusammen,
    ist hier zufällig ein Fahrlehrer unter uns, oder jemand der sich mit dem "neuen" Führerschein auskennt?

    Ich gehöre leider zu der Generation die als erstes in den Genuss gekommen ist den neuen Führerschein machen zu müssen. Heißt die Generation, die nur noch 3,5 Tonnen und kein Anhänger mehr fahren darf.

    Keinen Anhänger? Wirklich? Denn aktuell erzählt mir irgendwie jeder was anders. Der eine sagt mit dem neuen Lappen darfst du keinen Anhänger mehr fahren. Der nächste sagt Anhänger ist kein Problem, solange er nur eine Achse hat, nicht schwerer als die Zugmaschine ist und das Gesamtgewicht nicht größer als 3,5 Tonnen ist und der nächste behauptet wieder das ich zwar Anhänger fahren darf, aber nur bis max. 150 kg.

    Daher meine Frage ob hier vielleicht ein Fahrlehrer unter uns ist der mir da mal eine Verbindliche Aussage machen kann, was man nun genau darf und was nicht.

    Danke schon mal im Voraus. :)

  • Der Armine aus RS
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    • 30. August 2013 um 09:23
    • #2

    http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_…erscheinklassen

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).

    750 kg Anhänger also immer, und wenn mehr dann darf die Kombi aus KFZ Gesamtmasse und Anhänger Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 T. Eigentlich ganz einfach.

    2 Mal editiert, zuletzt von Der Armine aus RS (30. August 2013 um 09:25)

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    • 30. August 2013 um 09:30
    • #3

    Heißt im Umkernschluss, mit Führerscheinklasse B darf ich einen Anhängen ziehen, der nicht mehr als 750 kg wieg bzw. bei einem schwereren Anhänger darf das Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 t sein?

    Wo genau ist dann der Unterschied zu BE?

    Dort gilt ja ebenfalls die Einschränkung mit den 3,5t. Einziger Unterschied ist da die 750 kg Grenze, wobe die bei B ja auch ausgeheblet ist, solange das Gesamtgewicht nicht über 3,5T liegt. ?(

    Oder ist es einfach noch zu früh für mich den Unterschied zu sehen? :D


  • Mein-Solarlampion
  • Der Armine aus RS
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    • 30. August 2013 um 09:33
    • #4

    bei BE darf der Anhänger an sich nicht über 3,5 T wiegen, sehr wohl aber die Kombination. Da liegt der Unterschied ;)

  • Online
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    • 30. August 2013 um 09:46
    • #5

    Ah, ok. Heißt also mit BE dürfte ich theoretisch 7t Fahren. 3,5t die Zugmaschine und 3,5t der Anhänger???

  • Der Armine aus RS
    Fortgeschrittener
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    • 30. August 2013 um 09:52
    • #6

    ja, so hab ich das jetzt auch verstanden


  • Mein-Solarlampion
  • BBlue
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    • 30. August 2013 um 11:01
    • #7

    Ich würde einfach mal bei der Polizei nachfragen, die wissen das bestimmt.
    Dann bist du auf der sicheren Seite.

  • Count
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    • 30. August 2013 um 12:13
    • #8

    Klasse B hat noch eine weitere Einschränkung: Der Anhänger darf nicht schwerer sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.

  • Indernet
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    6.707
    • 30. August 2013 um 22:31
    • #9

    Mein schlaues Büchlein sagt:

    KFZ -3500kg, mit Anhänger - 750kg
    8 Sitzplätze außer Führersitz
    Kombination aus Zugfahrzeug Kl.B und Anhänger: zG - 3500t, wobei zG Anhänger - Leermasse des ziehenden Fahrzeugs

    Einmal editiert, zuletzt von Indernet (30. August 2013 um 22:32)


  • Mein-Solarlampion

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