Okay, ein letztes Mal noch: Natürlich ist die Ware mangelhaft. Aber es handelt sich trotzdem um den bestellten Artikel. Und wenn der kommentarlos durch Nutzung des 14-tägigen Widerrufrechts zurückgeschickt wird, muss der Käufer das Porto tragen. Die richtige Vorgehensweise ist hier eine Reklamation mit dem Verlangen auf Nachbesserung bzw. eher Nachlieferung innerhalb einer Frist. Wenn das nicht passiert, nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, besteht die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten und die ursprünglichen Versandkosten als Schadenersatz einzufordern.