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Mein-Solarlampion

Corona-Virus

  • Arminius1905
  • 9. März 2020 um 19:17
  • Geschlossen
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    El Armino
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    • 31. März 2021 um 23:09
    • #5.601
    Zitat von Arminederjubelt

    Ja ich hab es gesehen und es war schwer anzusehen. Als der Lanz nicht aufhören wollte den Laschet ständig zu nerven wegen dem interview von merkel musste ich ausschalten. Das man jedes Wort auf die Goldwaage legt und sich nicht auf die Pandemiebekämpfung konzentriert sagt alles

    Absolut, manchmal wirklich sehr schwer zu ertragen der Lanz

    :arminia: :lol: :nein: :wall: ;( :mad: :kotzen:

  • Richie
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    • 1. April 2021 um 07:54
    • #5.602
    Zitat von Richie
    […]
    Zitat von Pasi

    „ Das Gericht stellt fest, dass die WHO-Definition von "infiziert" nicht allein durch einen positiven PCR-Test erfüllt wird.“
    Ich weiß jetzt nicht, was ich anderes geschrieben hätte? Für mich bedeutet das allerdings, dass die Menschen, die in den Statistiken als nachweislich infiziert geführt werden, nach Definition der WHO eben nicht allein durch einen positiven PCR-Test als solche gelten können. Das ist jedoch auch bei uns die Realität. Wenn Du meinst, dass das nicht der Rede wert ist, sei Dir das doch unbenommen. Ich finde schon, dass das ein sehr wichtiges Urteil ist, weil letztlich alles über die „Infiziertenzahlen“ bzw. die Inzidenzen begründet ist. Man könnte aus dem Urteil auch schlussfolgern, dass die Maßnahmen sämtlich auf rechtlich sehr wackligen Füßen stehen. Dass diese Meldung nicht beim Spiegel kommt, ist ja kein Grund das Urteil so abzutun, sondern eigentlich nur ein Beleg für die journalistische Qualität dieses Blattes.

    Weil das zwei unterschiedliche Aussagen sind. Das ist der Grund, warum ich diese Art von Darstellung für so gefährlich halte. Dein obiges Zitat suggeriert, dass ein Gericht über die Tauglichkeit des Tests allgemein geurteilt hat (genauso wie es die diversen Plattformen suggerieren). Das ist aber nicht der Fall. Das Gericht hat lediglich festgestellt, dass der PCR-Test allein nicht den Richtlinien der WHO in Bezug auf die Frage einer Infektion/Erkrankung entspricht.
    _
    Das Gericht bezieht sich zudem auf die Gesetzeslage in Österreich, nicht in Deutschland. Hier hat man unter anderem das Infektionsschutzgesetz angepasst, um die Maßnahmen zu legitimieren. Das ist also weder vergleichbar, noch kann man daraus irgendwelche Schlussfolgerungen ziehen, ob die Maßnahmen in Deutschland gerechtfertigt sind.
    _
    Gerichte legen Gesetze und Verordnungen aus und haben einen Kontrollauftrag. Das einzige, was man aus dem Urteil ablesen kann ist, dass der Kontrollauftrag funktioniert.

    Es kann passieren, was will: Es gibt immer einen, der es kommen sah! 

    Ich bin nur für das verantwortlich was ich schreibe und nicht für das, was andere verstehen.

  • Pasi
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    • 1. April 2021 um 11:11
    • #5.603
    Zitat von Richie

    Weil das zwei unterschiedliche Aussagen sind. Das ist der Grund, warum ich diese Art von Darstellung für so gefährlich halte. Dein obiges Zitat suggeriert, dass ein Gericht über die Tauglichkeit des Tests allgemein geurteilt hat (genauso wie es die diversen Plattformen suggerieren). Das ist aber nicht der Fall. Das Gericht hat lediglich festgestellt, dass der PCR-Test allein nicht den Richtlinien der WHO in Bezug auf die Frage einer Infektion/Erkrankung entspricht.
    _
    Das Gericht bezieht sich zudem auf die Gesetzeslage in Österreich, nicht in Deutschland. Hier hat man unter anderem das Infektionsschutzgesetz angepasst, um die Maßnahmen zu legitimieren. Das ist also weder vergleichbar, noch kann man daraus irgendwelche Schlussfolgerungen ziehen, ob die Maßnahmen in Deutschland gerechtfertigt sind.
    _
    Gerichte legen Gesetze und Verordnungen aus und haben einen Kontrollauftrag. Das einzige, was man aus dem Urteil ablesen kann ist, dass der Kontrollauftrag funktioniert.


    Naja, ich sehe es halt anders. "Dort hat ein Gericht festgestellt, dass der PCR-Test nicht dazu geeignet ist, die Infektiosität zu bestimmen." Ich finde nicht, dass damit irgendetwas suggeriert wird, was nicht den Tatsachen entspricht. Vielleicht kennst Du den Unterschied zwischen Infektiosität und Infektion nicht. Wenn die WHO sagt, dass ein positiver Test allein nicht ausreicht, jemanden als infiziert zu bezeichnen und diese Definition als allgemein anerkannt gilt, geht das sogar weiter als die Aussage, dass der PCR-Test nicht dazu geeignet ist, die Infektiosität zu bestimmen. Es sagt sogar aus, dass man nicht allein auf Grund eines positiven PCR-Tests von "infiziert" sprechen kann.

    Zitat von Richie

    Das ist jetzt keine neue Erkenntnis, weil es dazu schon Urteile aus verschiedenen Ländern (auch aus Deutschland) gibt, denen sich das Gericht schlichtweg angeschlossen hat.


    Bitte zeig mir ein Urteil aus Deutschland, dass diesen Sachverhalt in ähnlicher Form festgestellt hat!

    Zitat von Richie

    Das Gericht stellt in seinen bisher veröffentlichten Leitsätzen mit Nichten fest, dass der PCR-Test nicht geeignet ist Infektionen nachzuweisen.


    Doch, das tut es. Aus der Begründung zum Urteil:
    "Konkret ist nicht ausgewiesen, welchen CT-Wert ein Testergebnis hatte, ob ein Getesteter ohne Symptome erneut getestet und anschließend klinisch untersucht wurde. Damit folgt die WHO dem Erfinder der PCR-Tests, dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt."

    Zitat von Richie

    Das Gericht bezieht sich zudem auf die Gesetzeslage in Österreich, nicht in Deutschland. Hier hat man unter anderem das Infektionsschutzgesetz angepasst, um die Maßnahmen zu legitimieren. Das ist also weder vergleichbar, noch kann man daraus irgendwelche Schlussfolgerungen ziehen, ob die Maßnahmen in Deutschland gerechtfertigt sind.


    Auch das sehe ich komplett anders. Dieses Urteil behandelt in seiner Begründung u.a. den Umgang mit dem Begriff "Fallzahlen", der in Deutschland exakt genauso verwendet wird, wie in Österreich. Diese Aussagen haben mit dem deutschen Infektionsschutzgesetz nichts zu tun, sondern beziehen sich auf die von dr.peilett hier schon ausgiebig diskutierte WHO Notiz vom 20.01.2021. Diese wird in Deutschland genauso wie in Österreich nicht beachtet.


  • Mein-Solarlampion
  • Richie
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    • 1. April 2021 um 12:58
    • #5.604
    Zitat von Pasi


    Naja, ich sehe es halt anders. "Dort hat ein Gericht festgestellt, dass der PCR-Test nicht dazu geeignet ist, die Infektiosität zu bestimmen." Ich finde nicht, dass damit irgendetwas suggeriert wird, was nicht den Tatsachen entspricht. Vielleicht kennst Du den Unterschied zwischen Infektiosität und Infektion nicht. Wenn die WHO sagt, dass ein positiver Test allein nicht ausreicht, jemanden als infiziert zu bezeichnen und diese Definition als allgemein anerkannt gilt, geht das sogar weiter als die Aussage, dass der PCR-Test nicht dazu geeignet ist, die Infektiosität zu bestimmen. Es sagt sogar aus, dass man nicht allein auf Grund eines positiven PCR-Tests von "infiziert" sprechen kann.


    Bitte zeig mir ein Urteil aus Deutschland, dass diesen Sachverhalt in ähnlicher Form festgestellt hat!


    Doch, das tut es. Aus der Begründung zum Urteil:
    "Konkret ist nicht ausgewiesen, welchen CT-Wert ein Testergebnis hatte, ob ein Getesteter ohne Symptome erneut getestet und anschließend klinisch untersucht wurde. Damit folgt die WHO dem Erfinder der PCR-Tests, dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt."


    Auch das sehe ich komplett anders. Dieses Urteil behandelt in seiner Begründung u.a. den Umgang mit dem Begriff "Fallzahlen", der in Deutschland exakt genauso verwendet wird, wie in Österreich. Diese Aussagen haben mit dem deutschen Infektionsschutzgesetz nichts zu tun, sondern beziehen sich auf die von dr.peilett hier schon ausgiebig diskutierte WHO Notiz vom 20.01.2021. Diese wird in Deutschland genauso wie in Österreich nicht beachtet.

    Man muss das dann aber schon ganz zitieren, denn wie ich schon gesagt und vermutet hatte, das Gericht urteilt nicht, ob der PCR-Test im allgemeinen tauglich ist, es folgt den Richtlinien der WHO und beurteilt, ob diese korrekt angewandt wurden.

    Die „Information“ nimmt Bezug auf die Empfehlung der
    Corona-Kommission vom 21.1.2021. Es ist mangels Angaben nicht
    nachvollziehbar, ob die dieser Empfehlung zugrundeliegenden Zahlen nur jene
    Personen enthalten, die nach den Richtlinien der WHO zur Interpretation von
    PCR-Tests vom 20.01.2021 untersucht wurden.
    Konkret ist nicht ausgewiesen, welchen CT-Wert ein Testergebnis hatte, ob ein Getesteter ohne Symptome erneut
    getestet und anschließend klinisch untersucht wurde. Damit folgt die WHO dem
    Erfinder der PCR-Tests. Mutatis
    mutandis sagt er damit, dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und
    daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen
    aussagt.



    Aus der Urteilsbegründung geht genau das hervor, was ich schon gestern vermutet habe. Das Gericht kommt dem Kontrollauftrag nach und befindet die Begründung für die nicht genehmigte Demonstration quasi als zu unbestimmt. Das Gericht stellt darauf an, dass die Frage, ob jemand krank ist, ausschließlich von einem Arzt getroffen werden kann. Dessen Basis darf aber dann wieder der PCR-Test sein.

    Umso mehr dies bei einem Grund- und Freiheitsrecht, dem der Freiheit zu
    Versammlungen, zu gelten. Wie der Verfassungsgerichtshof ständig judiziert hat
    (vgl. VfGH vom 30.06.2004, B491/03; vom 30.08.2008, B663/08, beginnend mit
    RGH vom 23.01.1905, 691/1904), reichen bloße allgemeine Befürchtungen nicht
    aus für eine Untersagung
    einer Versammlung.



    Das Gericht hat also schlichtweg beurteilt, ob die Richtlinien eingehalten wurden und ob die Grundlagen erfüllt sind, um eine Demonstration abzusagen.

    Basis für das Urteil waren Urteile anderer Gerichte zu ähnlichen Problematiken, allen voran dieses hier:

    Portugal

    Recht hast du damit, dass deutsche Gerichte dies bisher so nicht geurteilt haben, ich hatte mich da von diesem hier ins Bockshorn jagen lassen: Amtsgericht Weimar Aktenzeichen 6 OWi-523 Js 202518/20. Da liegt die Begründung aber anders. Allerdings wird die Frage derzeit beim Amtsgericht Heidelberg verhandelt.

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    • 1. April 2021 um 13:04
    • #5.605

    Richie: Belassen wir es dabei. Die Argumente sind ausgetauscht. Du interpretierst das Urteil halt anders als ich.

  • waynerock123
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    • 1. April 2021 um 14:51
    • #5.606

    Wieder schlechte News für einige hier.


    Biontech wirkt auch gegen „südafrikanische“ Corona-Variante
    Der Corona-Impfstoff von Biontech und Pfizer schützt nach Angaben der beiden Unternehmen wirksam auch vor der „südafrikanische“ Virusvariante. Dies sei das Ergebnis einer Studie, bei der die Daten von Teilnehmern an klinischen Tests in Südafrika bis zu sechs Monate nach der Injektion ausgewertet wurden, teilten die Hersteller am Donnerstag in einer gemeinsamen Erklärung in Mainz und New York mit.
    https://www.bild.de/news/inland/ne…html#la75930948

  • Pasi
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    • 1. April 2021 um 15:53
    • #5.607

    "Der Beschluss des Berliner Senats, ab heute, Mittwoch, den 31. März 2021, eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Leben einzuführen, wird aus Sicht der DGKH sehr kritisch gesehen und bedarf dringend der Überprüfung. Er gefährdet mehr als dass er nützt.

    Die DGKH hat bereits im Januar anlässlich eines ähnlichen Beschlusses in Bayern kritisch zu einer FFP2-Maskenpflicht in der Öffentlichkeit Stellung genommen und wiederholt diese nochmals.

    FFP2-Masken sind Hochleistungs-Atemschutzmasken, die für den Arbeitsplatz bestimmt sind. Nur bei korrekter Anwendung übertrifft ihre Wirksamkeit im Allgemeinen jene von chirurgischem Mund-Nasen-Schutz.

    Entscheidend ist, dass die Maske angepasst ist, auf dichten Sitz überprüft wurde und dass das Tragen geschult wurde. Die neue Technische Regel Biologischer Arbeitsstoffe TRBA 255 (die für den Arbeitsplatz und hier speziell Pandemien gilt) fordert ausdrücklich, dass aus mehreren Maskentypen ausgewählt werden kann, damit die für die Gesichtsform optimale Maske benutzt wird. Ferner wird eine Schulung gefordert; diese ist auch unbedingt nötig, wie die Erfahrungen mit dem FFP2-Maskentragen bei Beschäftigten im Gesundheitswesen zeigen.

    Für die Bevölkerung besteht weder die Möglichkeit, die passende Maske auszuwählen, noch erfolgt eine Schulung. Im Allgemeinen werden daher die Masken nicht korrekt getragen und verlieren somit die Schutzwirkung. Wenn bei der FFP2-Maske über Leckage geatmet wird, dann geht die Schutzwirkung weitgehend verloren und ist deutlich schlechter, als wenn ein gut angepasster chirurgischer Mund-Nasen-Schutz getragen wird.

    Darüber hinaus erfordert eine korrekt getragene FFP2-Maske, die dem Gesicht eng anliegt, eine erhebliche Atemarbeit, die bereits bei geringer Anstrengung spürbar und bei stärkerer körperlicher Belastung deutlich beeinträchtigend wird und zu Luftnot führt. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger verleitet diese Atemerschwernis zum falschen Tragen und zum Atmen durch die Leckagen. Dies betrifft besonders ältere Personen und Personen mit Lungen- oder Herzerkrankungen. Für diese bedeutet das FFP2-Masken-Tragegebot, dass sie entweder das Haus nicht verlassen können, dass sie im Falle des Nichtragens von Masken in der Öffentlichkeit ein Bußgeld bezahlen müssen, oder dass sie die Maske so tragen, dass sie atmen können – das heißt, dass die Maske nicht dicht sitzt. Damit sind sie ungeschützt.

    Der Beschluss des Berliner Senats zu einem FFP2-Masken-Tragegebot gefährdet die Bevölkerung." (Quelle)

    Das ist eine Stellungnahme der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene zur FFP2 Maskenpflicht und ist ein schönes Beispiel für die Absurditäten dieses Maßnahmenwahns.

  • Richie
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    • 1. April 2021 um 16:16
    • #5.608
    Zitat von waynerock123

    Wieder schlechte News für einige hier.


    Biontech wirkt auch gegen „südafrikanische“ Corona-Variante
    Der Corona-Impfstoff von Biontech und Pfizer schützt nach Angaben der beiden Unternehmen wirksam auch vor der „südafrikanische“ Virusvariante. Dies sei das Ergebnis einer Studie, bei der die Daten von Teilnehmern an klinischen Tests in Südafrika bis zu sechs Monate nach der Injektion ausgewertet wurden, teilten die Hersteller am Donnerstag in einer gemeinsamen Erklärung in Mainz und New York mit.
    https://www.bild.de/news/inland/ne…html#la75930948

    Wir wissen jetzt, dass Biontech gegen alle bisher bekannten Mutationen schützt. Wie ist das eigentlich bei AstraZeneca? Das wäre ja für eine mögliche Impfentscheidung genauso wichtig.

    Es kann passieren, was will: Es gibt immer einen, der es kommen sah! 

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    • 1. April 2021 um 16:24
    • #5.609
    Zitat von Pasi

    "Der Beschluss des Berliner Senats, ab heute, Mittwoch, den 31. März 2021, eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Leben einzuführen, wird aus Sicht der DGKH sehr kritisch gesehen und bedarf dringend der Überprüfung. Er gefährdet mehr als dass er nützt.

    Die DGKH hat bereits im Januar anlässlich eines ähnlichen Beschlusses in Bayern kritisch zu einer FFP2-Maskenpflicht in der Öffentlichkeit Stellung genommen und wiederholt diese nochmals.

    FFP2-Masken sind Hochleistungs-Atemschutzmasken, die für den Arbeitsplatz bestimmt sind. Nur bei korrekter Anwendung übertrifft ihre Wirksamkeit im Allgemeinen jene von chirurgischem Mund-Nasen-Schutz.

    Entscheidend ist, dass die Maske angepasst ist, auf dichten Sitz überprüft wurde und dass das Tragen geschult wurde. Die neue Technische Regel Biologischer Arbeitsstoffe TRBA 255 (die für den Arbeitsplatz und hier speziell Pandemien gilt) fordert ausdrücklich, dass aus mehreren Maskentypen ausgewählt werden kann, damit die für die Gesichtsform optimale Maske benutzt wird. Ferner wird eine Schulung gefordert; diese ist auch unbedingt nötig, wie die Erfahrungen mit dem FFP2-Maskentragen bei Beschäftigten im Gesundheitswesen zeigen.

    Für die Bevölkerung besteht weder die Möglichkeit, die passende Maske auszuwählen, noch erfolgt eine Schulung. Im Allgemeinen werden daher die Masken nicht korrekt getragen und verlieren somit die Schutzwirkung. Wenn bei der FFP2-Maske über Leckage geatmet wird, dann geht die Schutzwirkung weitgehend verloren und ist deutlich schlechter, als wenn ein gut angepasster chirurgischer Mund-Nasen-Schutz getragen wird.

    Darüber hinaus erfordert eine korrekt getragene FFP2-Maske, die dem Gesicht eng anliegt, eine erhebliche Atemarbeit, die bereits bei geringer Anstrengung spürbar und bei stärkerer körperlicher Belastung deutlich beeinträchtigend wird und zu Luftnot führt. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger verleitet diese Atemerschwernis zum falschen Tragen und zum Atmen durch die Leckagen. Dies betrifft besonders ältere Personen und Personen mit Lungen- oder Herzerkrankungen. Für diese bedeutet das FFP2-Masken-Tragegebot, dass sie entweder das Haus nicht verlassen können, dass sie im Falle des Nichtragens von Masken in der Öffentlichkeit ein Bußgeld bezahlen müssen, oder dass sie die Maske so tragen, dass sie atmen können – das heißt, dass die Maske nicht dicht sitzt. Damit sind sie ungeschützt.

    Der Beschluss des Berliner Senats zu einem FFP2-Masken-Tragegebot gefährdet die Bevölkerung." (Quelle)

    Das ist eine Stellungnahme der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene zur FFP2 Maskenpflicht und ist ein schönes Beispiel für die Absurditäten dieses Maßnahmenwahns.

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    Und das ist durchaus nachvollziehbar für jeden der das möchte

    :arminia: :lol: :nein: :wall: ;( :mad: :kotzen:


  • Mein-Solarlampion
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    • 1. April 2021 um 16:49
    • #5.610
    Zitat von El Armino

    Und das ist durchaus nachvollziehbar für jeden der das möchte

    Was ist nachvollziehbar?

  • TheDude
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    • 2. April 2021 um 11:29
    • #5.611
    Zitat von Cheruskerfürst


    https://www.ft.com/content/e1a99f…66-53a7cb5900d6

    Schon seltsam, dass es so häufig in Deutschland auftritt, obwohl weniger AstraZeneca verimpft wird als in GB, wo es hauptsächlich zum Einsatz kommt.
    Mögliche Ursachen hatte ich angeführt und Belegen gestützt.

    Jetzt haben die Engländer anscheinend doch nochmal genauer in ihre Daten geschaut und folgendes entdeckt:

    https://www.dw.com/en/coronavirus…-jab/a-57083963
    https://www.reuters.com/article/us-hea…e-idUSKBN2BO6Y0
    https://www.bloomberg.com/news/articles/…azeneca-vaccine

    Statt 5 Fällen gibt es nun 30 Fälle! Da scheint in UK nicht so eine große Transparenz diesbezüglich zu herrschen oder man erachtet solche Nebenwirkungen bei einer Impfung mit dem aktuellen Aushängeschild des Staates als nicht so relevant!
    Interessant finde ich im Übrigen diesen Satz:
    "The regulators said they had received no such reports after the use of the BioNTech-Pfizer vaccine."

    Irgendwer schrieb hier mal von Biontech als Luxusimpfstoff. Man kann an der Stelle aber auch wirklich nur festhalten, dass es einfach der bessere Impfstoff ist, Punkt! Es hat eine bessere Wirksamkeit, es scheint besser gegen diverse Mutationen zu schützen, es hat weniger (schwere) Nebenwirkungen, es wirkt neuesten Studien zufolge auch sicher und wirksam bei Kindern und Jugendlichen. In dem Sinne ist es wirklich positiv, dass das Werk in Marburg bald endlich ausliefern darf und sich die Anzahl der Dosen in naher Zukunft drastisch erhöht.

  • Cheruskerfürst
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    • 2. April 2021 um 12:13
    • #5.612
    Zitat von TheDude

    Jetzt haben die Engländer anscheinend doch nochmal genauer in ihre Daten geschaut und folgendes entdeckt:

    https://www.dw.com/en/coronavirus…-jab/a-57083963
    https://www.reuters.com/article/us-hea…e-idUSKBN2BO6Y0
    https://www.bloomberg.com/news/articles/…azeneca-vaccine

    Statt 5 Fällen gibt es nun 30 Fälle! Da scheint in UK nicht so eine große Transparenz diesbezüglich zu herrschen oder man erachtet solche Nebenwirkungen bei einer Impfung mit dem aktuellen Aushängeschild des Staates als nicht so relevant!


    Stimmt, in GB herrscht keine Transparenz, deshalb hat man die Ergebnisse der Untersuchungen nun veröffentlicht...
    Statistisch treten dennoch mehr Nebenwirkungen und Todesfälle nach einer Impfung mit dem Luxusimpfstoff, wie Du BioNTech beschreibst, der in der Tat ein Luxusprodukt ist, wenn man sich den Preis ansieht, denn er ist 7-Mal teurer als AstraZeneca und muss auf -70 Grad Celesius heruntergekühlt werden, auf.
    Quelle: https://observer.com/2020/11/covid1…azeneca-oxford/

    Den Reuters Artikel sowie den Bericht des Paul-Ehrlich-Insitituts ignorierst Du jedoch weiterhin...


    Bis haben 17 Millionen den Impfstoff in GB und EU erhalten und es sind ~60 Personen nach einer Impfung an einer Thrombose verstorben, also 0,00035%.

    If all you have is a hammer, everything looks like a nail.

    Einmal editiert, zuletzt von Cheruskerfürst (2. April 2021 um 12:18)

  • TheDude
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    • 2. April 2021 um 14:35
    • #5.613

    Die Frage ist doch vielmehr, wieso wurden die Ergebnisse erst jetzt (nach massivem Druck und den Vorfällen in anderen Ländern) veröffentlicht?! Der Begriff Luxusimpfstoff kam im Übrigen nicht von mir....

    Vielleicht kannst du die beiden erwähnten Artikel nochmal posten, ich weiß nicht genau, auf welche du dich da beziehst.

    Was die Preise der Vakzine anbelangt bin ich im Übrigen bei dir! Anscheinend zahlt ja jeder Abnehmer einen anderen Preis für die Impfstoffe, wobei Astrazeneca angeblich non-profit ist und Moderna / Biontech mit Marge. Aber insgesamt ist das recht undurchsichtig.

  • EwigArmine
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    • 2. April 2021 um 15:09
    • #5.614

    Ich dachte, das mit den -70 Grad C bei Biontech ist längst Geschichte und Kühlschranktemperatur reicht aus!?

  • Count
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    • 2. April 2021 um 15:45
    • #5.615
    Zitat von EwigArmine

    Ich dachte, das mit den -70 Grad C bei Biontech ist längst Geschichte und Kühlschranktemperatur reicht aus!?


    Für bis zu drei Tage reicht das in der Tat aus.

  • dr.peilett
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    • 3. April 2021 um 00:06
    • #5.616
    Zitat von Richie


    Die Aussage ist sachlich nicht ganz korrekt. Als ehrenamtlicher Arbeitsrichter interessieren mich Urteile immer brennend und ich habe mir das angesehen, was bisher veröffentlicht wurde.

    _
    Das Gericht stellt fest, dass die WHO-Definition von "infiziert" nicht allein durch einen positiven PCR-Test erfüllt wird. Es stellt ferner fest, dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist. Das bedeutet, ein positiver PCR-Test allein definiert nach WHO-MAßstäben nicht, dass jemand "krank" ist. Das ist jetzt keine neue Erkenntnis, weil es dazu schon Urteile aus verschiedenen Ländern (auch aus Deutschland) gibt, denen sich das Gericht schlichtweg angeschlossen hat. Die zu Grunde gelegten Begründungen der österreichischen Regierung erfüllen nicht die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO. Zudem stellt das Gericht fest, dass in Österreich Begriffe formal nicht korrekt genutzt werden und hat aufgrund dieser Formalien dann die Maßnahmen als nicht rechtskonform bewertet.

    _
    Das Gericht stellt in seinen bisher veröffentlichten Leitsätzen mit Nichten fest, dass der PCR-Test nicht geeignet ist Infektionen nachzuweisen. Auf welcher Faktenbasis sollte ein Gericht dies auch beurteilen? Das wird hineininterpretiert, zumal auch die Urteilsbegründung noch gar nicht vorliegt, da das Urteil erst 2 Tage alt ist. Wenn die vorliegt, dann bin ich zu 99,9% sicher, dass sich das Gericht schlicht auf Formalien zurück ziehen wird, die von der Regierung nicht eingehalten wurden.

    _
    Das Urteil birgt nach allem was bisher an Text vorliegt keinerlei Sensationen, auch wenn es natürlich vom Reitschuster und diversen Foristen sofort wieder als bahnbrechend neue Erkenntnis für die Unrechtmäßigkeit aller Maßnahmen verkauft wird. Es ist nur ein weiteres Beispiel dafür, dass schnell zusammengeschusterte Gesetze und Verordnungen vor Gericht nicht immer Bestand haben.

    Das im letzten Absatz hast Du Dir aber schön zurechtgebogen. Das Gericht muss auch gar nicht feststellen, dass der PCR-Test nicht geeignet ist, Infektionen nachzuweisen. Der Artikel der WHO, auf den sich das Urteil beruft, hat das nämlich schon getan!

    „ This means that the probability that a person who has a positive result (SARS-CoV-2 detected) is truly infected with SARS-CoV-2 decreases as prevalence decreases, irrespective of the claimed specificity. “

    „Is truly infected“ steht da! Da gibt es nichts zu interpretieren oder auszulegen. Das haben Deine Feindbilder auch gar nicht gemacht. Es ist sonnenklar! Eine positive PCR bedeutet weder, dass man zwingend krank ist, noch, dass man infiziert ist! Sie bedeutet in vielen Fällen schlicht gar nichts.
    Du hast recht, das ist nichts Neues, wird aber einfach zum Nachteil einer ganzen Gesellschaft weiterhin konsequent ignoriert!

  • EwigArmine
    Gast
    • 3. April 2021 um 09:56
    • #5.617

    Worum geht es denn hier jetzt eigentlich, ich bin ehrlich gesagt abgehängt. Ein PCR Test ist doch die beste und zuverlässigste Möglichkeit, die wir haben, um das Virus nachzuweisen, oder irre ich mich da? Was wäre denn die Alternative? Gar nicht testen und alles seinen Lauf nehmen lassen? Sorry, wenn ich so blöd frage, aber ich komme gerade echt nicht mehr mit? Warum freut man sich nach 1 Jahr Pandemie über so ein Urteil aus Österreich? ?(

  • Cheruskerfürst
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    • 3. April 2021 um 10:58
    • #5.618

    Frage an die Geimpften: Wie gut ist der Empfang im 5G Netz, welche Down- und Upload-Geschwindigkeiten erreicht ihr?

    If all you have is a hammer, everything looks like a nail.


  • Mein-Solarlampion
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    • 3. April 2021 um 11:08
    • #5.619
    Zitat von EwigArmine

    Ein PCR Test ist doch die beste und zuverlässigste Möglichkeit, die wir haben, um das Virus nachzuweisen, oder irre ich mich da?


    Wozu einen Test, der ein Leichtgewicht unter den Grippe Viren nachweisen soll, durchführen? Meines Erachtens genügt die Deutung eines Schamanen.

    If all you have is a hammer, everything looks like a nail.

  • EwigArmine
    Gast
    • 3. April 2021 um 11:17
    • #5.620

    OK, dann klinke ich mich mal wieder aus. Genau auf solche Antworten kann ich verzichten. Schade!

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