Außerordentliche Mitgliederversammlung am 5.5.

  • Zitat

    Original von Studtwuckel


    Sprich der VR ist unser Instrument, welches wir mit Bedacht zusammenstellen müssen.


    und das vom Ehrenrat vorgefiltert wird...

    „I will never Rest in Peace"


    – tombstone

  • Zitat

    Original von tombstone


    und das vom Ehrenrat vorgefiltert wird...


    Ja, aber Du kannst doch Vorschläge einreichen die, wenn sie den Wahlstatuten entsprechen, nur mit einer ordentlichen Begründung abgelehnt werden dürfen. ;)

    SWB-Grüße
    Micha

  • Zitat

    Original von tombstone


    und das vom Ehrenrat vorgefiltert wird...



    ich bin mir da noch nicht sicher ob das dann so ablauft wie es da moderiert wurde
    denn es kommt dann auch darauf an ob ein Beschluss einstimmig erfolgen muss

  • Zitat

    Original von tombstone


    und das vom Ehrenrat vorgefiltert wird...


    Bei der jetzigen Fassung wird das doch für die Wahlvorschläge fürs Präsidium doch auch schon gemacht. Halte ich auch grundsätzlich für richtig.




    Das wesentliche an der neuen Struktur ist, dass mit einer Mehrheit durchregiert werden kann.


    Die Mehrheit im Verwaltungsrat bestimmt das Präsidium. Außerdem 3 Aufsichtsratsmitglieder direkt und weitere 3 über das Präsidium. Hierdurch auch die Mehrheit im Aufsichtsrat.


    Verwaltungsrat, Präsidium und Sponsorenvertreter haben durch die 3/4 Regelung jeweils quasi ein Vetorecht bei grundsätzlichen Fragen.


    Das ist schon effizienter. Zumindest theoretisch werden sich die verschiedenen Gremien zukünftig im Tagesgeschäft nicht mehr blockieren.


    Man muss nur 3 Leute in den Verwaltungsrat durchbringen und schon bestimmt man die Vereinspolitik und wird höchstens durch die Sponsorenvertreter bei Grundsatzfragen aufgehalten.



    Stellt sich noch die Frage, wer die Sponsorenvertreter bestimmt, bzw. wer bestimmt welche Sponsoren Vetreter benennen.

  • immer wieder die frage: warum überhaupt die strukturänderung?


    die strukturänderung bewirkt doch im grunde dass die möglicherweise unfähigen(und jetzt sagt mal bloss nicht wir wählen ja keine unfähigen vertreter, ist ewig lange so passiert), von den mitgliedern dann indirekt gewählten vereinsvertreter von banken,wirtschaft und sponsoren im ar der kg über die sperrminorität kontrolliert werden können. und das ist gut so. sowas wie mit kentsch kann dann nicht noch mal passieren, da so etwas nie im interesse von sponsoren und banken seien kann und an deren aufsicht nicht vorbeikommt.


    andererseits verfügen die wirtschaftsvertreter eben nur über diese minorität, dh sie selber können zwar mit hilfe des ar regulieren, aber nicht gestalten.


    um genau dieses kontrollorgan geht es wirtschaft und co. und das hört sich für mich ziemlich sinnvoll an wenn man sieht was ohne kontrolle von aussen im verein gemauschelt wurde.


    dass den ausführenden personen nicht getraut werden kann steht auf einem anderen blatt. aber die strukturreform an sich ist imho sinnvoll wenn sie denn auch so durchgeführt und interpretiert wird wie beschrieben...wenn.


    Fußball ist wie Schach, nur ohne Würfel.


    Einmal editiert, zuletzt von MJockel ()

  • Zitat

    Original von jögi
    Wenn man sich die Beiträge hier so durchliest, könnte man meinen, der ASC hätte gestern mehrere Infoveranstaltungen durchgeführt.


    So ist das nunmal, bei verschiedenen Ansichten und Interpretationen. Jeder zieht halt anders die Essenz aus der Veranstaltung. ;)

    SWB-Grüße
    Micha

  • Kann mich mal grad jemand aufklären? Weiß nicht ob ich in einer Frage alles richtig verstanden habe:


    Schwick kündigt an, dass der gesamte Vorstand (welche Posten genau?) am 6.6. neu gewählt wird und gleichzeitig lässt der - für 3 Jahre gewählte Marmerow - verlauten, dass er seinen Posten nicht zur Verfügung stellt?


    Da passt doch wieder was hinten und vorne nicht, wenn ich die Fakten richtig wiedergegeben habe.

  • Zitat

    Original von gerusch


    Verwaltungsrat, Präsidium und Sponsorenvertreter haben durch die 3/4 Regelung jeweils quasi ein Vetorecht bei grundsätzlichen Fragen.


    Wie schon an anderer Stelle gefragt, wo steht das mit der 3/4-Mehrheit in der Satzungssänderung?
    Wenn das so gewollt wäre, könnte man diese Regelung einfach so (ohne Satzungsänderung) im AR einführen. Und dann sähe es so aus:


    Mitglieder, Verwaltungsrat (oder halt Präsidium, wenn Buchberger gestern Recht hatte) und Sponsorenvertreter haben durch die 3/4 Regelung jeweils quasi ein Vetorecht bei grundsätzlichen Fragen.


    Zitat

    Original von Palmö
    Kann mich mal grad jemand aufklären? Weiß nicht ob ich in einer Frage alles richtig verstanden habe:


    Schwick kündigt an, dass der gesamte Vorstand (welche Posten genau?) am 6.6. neu gewählt wird und gleichzeitig lässt der - für 3 Jahre gewählte Marmerow - verlauten, dass er seinen Posten nicht zur Verfügung stellt?


    Da passt doch wieder was hinten und vorne nicht, wenn ich die Fakten richtig wiedergegeben habe.


    Wieso? ist doch ganz logisch. Der alte Vorstand tritt am 06.06. reumütig zurück und ne Woche später bestellt der "neue" VR Herrn Mamerow als neuen Präsidenten....
    das wiederspricht sich doch nicht :baeh:

    „I will never Rest in Peace"


    – tombstone

    Einmal editiert, zuletzt von tombstone ()

  • Hallo. Ich bin langjähriges Vereinsmitglied und somit am 5.5. stimmberechtigt. Habe zur Meinungsbildung gestern bislang "unvorbelastet" die Infoveranstaltung verfolgt. Da dort mehrfach auf die Internetforen hingewiesen wurde habe ich mich mal hier durchgelesen.
    Um mir meine endgültige Meinung zu bilden habe ich folgende Fragen:


    1. Prof. Buchberger ist als neutraler, fachkundiger Rechtsanwalt beauftragt worden, so dass ich seine Ausführungen als durchweg glaubwürdig aufgefasst habe. Wie er verdeutlicht hat steht der Mitgliederversammlung nach der Strukturveränderung sogar ein höherer Einfluss zu als bei der derzeitigen Situation. Bedingt ist dies dadurch, dass die Mitgliederversammlung einerseits direkt den Verwaltungsrat wählt. Dieser hat starken Einfluss, da er 3 Mitglieder direkt in den Aufsichtsrat entsendet und weitere 3 aus dem vom Verwaltungsrat gewählten Präsidium entsendet werden.
    Zusätzlich wählt die Mitgliederversammlung den Ehrenrat, der widerum den Verwaltungsrat vorschlägt.
    Mithin ist doch durch den gestärketen Verwaltungsrat (in den jeder die Möglichkeit hat sich wählen zu lassen) das Stimmrecht der Mitglieder doch insoweit gestärkt worden, dass die nunmehr indirekte Wahl des Präsidiums mehr als aufgewogen wird. Oder sehe ich das falsch ?


    2. Die Kritiker machen teilweise ihre Zustimmung von einer höheren Transparenz und Ehrlichkeit in der Vereinsarbeit und der Aufarbeitung von Misständen abhängig. Ist es nicht viel wahrscheinlicher das mit der Satzungsänderung und den daraufhin neu zu wählenden Verwaltungsrat und neu zu besetzenden Aufsichtsrat eine neutralere und effektivere Aufarbeit geleistet wird ?


    3. Es wird die Nennung von Namen und Zahlen gefordert, damit man nicht "die Katze im Sack kauft".
    Mal abgesehen davon, dass Namen noch gar nicht feststehen können (sondern nur Kandidatenvorschläge), da der Verwaltungsrat noch nicht mal gewählt wurde, der dann ja den Präsidenten wählt, will man andererseits keinesfalls mit den alten Namen weitermachen, die nur durch Ergänzungswahlen verändert werden ?


    Nach meiner Einschätzung müssten gerade die Kritiker zur Erreichung ihrer Ziele für die Satzungsänderung stimmen. Aber ich bin sicherlich nicht so tief in dem Thema drin wie einige andere hier.... also klärt mich auf wenn einer Interesse hat mich zu überzeugen.



  • ich finde auch nirgends das mit der 3/4 Regelung denn man kann auch andere Regelungen etablieren ( Mehrheit)
    dann wenn man das mit der 3/4 Regelung möchte leise sich es auch jetzt installieren
    dann immer noch keine neue Satzung nötig das ist alles komisch

  • Zitat

    Original von Neu Amin



    ich finde auch nirgends das mit der 3/4 Regelung denn man kann auch andere Regelungen etablieren ( Mehrheit)
    dann wenn man das mit der 3/4 Regelung möchte leise sich es auch jetzt installieren
    dann immer noch keine neue Satzung nötig das ist alles komisch


    So wie ich Buchberger verstanden habe, ist das mit der 3/4 Mehrheit in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates der KGaA geregelt! Das liegt auch im Interesse aller Gruppen, also Mitgliederversammlung, Vorstand des Vereins und und der Sponsoren, denn alle wollen ja diese Sperrminorität!


    In der jetzigen Satzung würde das nichts nutzen, weil die /Sponsoren/Investoren keine zugesicherten AR-Plätze haben!


    Also, für mich ist das Ganze recht schlüssig! Ein Fortbestand der jetzigen Satzung kann einen 2. Fall Kentsch doch nicht verhindern! Der Ruf nach honorigen, kompetenten und charismatischen Persönlichkeiten ist zwar nachvollziehbar, aber wie findet man die, wer schlägt die vor. Also die JHV 2009 sollte eigentlich allen die Augen geöffnet haben: Da waren beide Kandidaten nicht von dieser Güte und Beschaffenheit!

    - Die Gelehrten sind meist gehässig, wenn sie Widerlegen; einen Irrenden sehen sie gleich als ihren Todfeind an.

    - Eigentlich weiß man nur, wenn man wenig weiß;mit dem Wissen wächst der Zweifel.

    Goethe: (Maximen und Reflexionen)

    Einmal editiert, zuletzt von Speedy ()

  • Das mit der 3/4-Mehrheit steht so in der .pdf-Datei mit dem Konzept auf S.6. Da allerdings der Aufsichtsrat ein Gremium der KGaA darstellt, wird dies natürlich nicht in der Satzung des e.V. verankert, sondern in der der KGaA und in der Geschäftsordnung des AR.

    .. und aus dem Chaos sprach eine Stimme ... lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen. Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer ...


    "Verfallen wir nicht in den Fehler, bei jedem Andersmeinenden entweder an seinem Verstand oder an seinem guten Willen zu zweifeln."
    - Otto von Bismarck -

  • @ Speedy
    noch eine Katze im Sack denn müsste man ja erst die Änderung der Satzung für die KGaA beschließen ändern


    einen Fall R.K. kann man verhindern aber deutlich
    1) wenn Leute bei der KGaA im Vorstand sind die auch widersprechen !! denn das ist Pflicht auch bei der neuen Satzung
    2) wo ist das vorgesehen das die Satzung der KGaA geändert wird
    es sollen ja neue Leute in den Vorstand



    @ DisilluZioneD


    weist du was das ist ??? ( .pdf-Datei mit dem Konzept auf S.6. ) noch nicht mal Papier

    2 Mal editiert, zuletzt von Neu Amin ()

  • Über die Satzung der KGaA entscheiden die Aktionäre, also sprich der e.V. Es muss deshalb nicht extra in der Satzung des e.V. verankert werden, dass der e.V. die Satzung der KGaA ändern kann.


    @ Neu Amin: Wenn man natürlich schon per se anzweifelt, dass eine Strukturänderung, die zur Abstimmung gestellt wird, bei einem positiven Votum so durchgeführt wird, wie zur Abstimmung gestellt, erübrigt sich jegliche Diskussion über die Strukturänderung.

    .. und aus dem Chaos sprach eine Stimme ... lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen. Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer ...


    "Verfallen wir nicht in den Fehler, bei jedem Andersmeinenden entweder an seinem Verstand oder an seinem guten Willen zu zweifeln."
    - Otto von Bismarck -

    Einmal editiert, zuletzt von DisilluZioneD ()

  • gegen die 3/4-Mehrheit und die Einbeziehung von weniger Sponsoren/Wirtschaft/Banken als bisher hat, denke ich mal, auch abslout keiner was. Das wird auch von den Kritikern der Satzungänderung einhellig befürwortet.

    „I will never Rest in Peace"


    – tombstone

  • Zitat

    Original von tombstone
    gegen die 3/4-Mehrheit und die Einbeziehung von weniger Sponsoren/Wirtschaft/Banken als bisher hat, denke ich mal, auch abslout keiner was. Das wird auch von den Kritikern der Satzungänderung einhellig befürwortet.


    Ja, ich habe auch nur versucht, die Frage danach zu beantworten, wo das mit der 3/4-Mehrheit stehen soll.

    .. und aus dem Chaos sprach eine Stimme ... lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen. Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer ...


    "Verfallen wir nicht in den Fehler, bei jedem Andersmeinenden entweder an seinem Verstand oder an seinem guten Willen zu zweifeln."
    - Otto von Bismarck -

  • Zitat

    Original von Gerry for president
    ...


    1. Prof. Buchberger ist als neutraler, fachkundiger Rechtsanwalt beauftragt worden, so dass ich seine Ausführungen als durchweg glaubwürdig aufgefasst habe. Wie er verdeutlicht hat steht der Mitgliederversammlung nach der Strukturveränderung sogar ein höherer Einfluss zu als bei der derzeitigen Situation. Bedingt ist dies dadurch, dass die Mitgliederversammlung einerseits direkt den Verwaltungsrat wählt. Dieser hat starken Einfluss, da er 3 Mitglieder direkt in den Aufsichtsrat entsendet und weitere 3 aus dem vom Verwaltungsrat gewählten Präsidium entsendet werden.
    Zusätzlich wählt die Mitgliederversammlung den Ehrenrat, der widerum den Verwaltungsrat vorschlägt.
    Mithin ist doch durch den gestärketen Verwaltungsrat (in den jeder die Möglichkeit hat sich wählen zu lassen) das Stimmrecht der Mitglieder doch insoweit gestärkt worden, dass die nunmehr indirekte Wahl des Präsidiums mehr als aufgewogen wird. Oder sehe ich das falsch ?



    ... wenn es so einfach wäre, könnten ja ganz locker aus dem Kreis der Mitglieder die Leute für den Verwaltungsrat gewählt werden, drei wandern hoch in den Aufsichtsrat und rühren dort kräftig in der Suppe.


    Im Entwurf steht:


    Ehrenrat legt Kompetenzprofil für Verwaltungsratskandidaten fest


    Das ist schon mal relativ; ... nämlich relativ allgemein formuliert.


    Niemand glaubt wohl im Ernst daran, dass hier mal schwuppdiwubb eine völlig wertneutrale Vorauswahl stattfindet.


    Beispiel:
    1. Vorschlag: "Distro" , Angestellter bei XY, blaue Augen, keine Vorstrafen, 0 Punkte in Flensburg, Mitglied


    2. Vorschlag: "Max_Mustermann", Abteilungsleiter bei Schüco, braune Augen, keine Vorstrafen, 0 Punkte in Flensbiug, Mitglied


    Im Entwurf steht:


    Mitglieder können innerhalb Satzungsfrist begründete Vorschläge an Ehrenrat richten


    Was meinst Du, welcher Vorschlag läßt sich besser begründen: Der von Herrn Hindrichs, oder der von meiner Frau?


    Edit: @Gerry
    Die Punkte 2 und 3 Deiner Frage bauen sehr stark auf Punkt 1 auf. Wenn diese ganze Prozedur einmal in der Praxis angewendet würde, könnte man sicher konkreter dazu Stellung beziehen. Im Augenblich erinnert es noch an eine Wundertüte.

    2 Mal editiert, zuletzt von distro ()

  • Es wurde gestern noch einmal die Funktion des Ehrenrates deutlich gemacht und auf Nachfrage von Prof. Dr. Buchberger nochmals präzisiert:
    Der Ehrenrat soll nach Kriterien, die er selbst bestimmt, die Vorschläge prüfen und nur bei Verstoß dagegen, Kandidaten nicht zur Wahl zulassen.
    Als Beispiele wurden gestern genannt: Altersgrenzen, die auch in der Satzung festgeschrieben werden, ob Vorstrafen bzgl. Vermögensdelikte bestehen, eine Insolvenz oder Privatinsolvenz hingelegt wurde etc.
    Das der Ehrenrat aus persönlichen Gründen Favoriten hat oder vielleicht auf Grund von persönlicher Differenzen Kandidaten am liebsten nicht zulassen würde, kann sein. Hiernach Entscheidungen zu treffen, liegt jedoch weder in seinem Ermessen noch seiner Macht.

    .. und aus dem Chaos sprach eine Stimme ... lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen. Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer ...


    "Verfallen wir nicht in den Fehler, bei jedem Andersmeinenden entweder an seinem Verstand oder an seinem guten Willen zu zweifeln."
    - Otto von Bismarck -

    Einmal editiert, zuletzt von DisilluZioneD ()

  • Zitat

    Original von arminia_blue


    1. Nein
    2. Nein


    Danke. Das war eine Frage an "distro" mit ;). Aber immerhin weiss ich durch seinen Hinweis jetzt, das Lutz einen Bruder hat.

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