Ex-Sportdirektor Reinhard Saftig

  • Wobei der Artikel einige entscheidende Fehler enthält (ist ja die BLÖD).


    Insofern dort von einer "mündlichen Vertragsverlängerung" die Rede ist, ist gerade das ja das strittige Detail. Normale Dienstverträge sind schon recht umfangreich, ein Managervertrag (mit vereinbarten Bonuszahlungen etc.) dürfte unmöglich mündlich zu schließen sein.


    Zumal befristete Diensverträge schriftlich geschlossen werden müssen.


    Liegt keine Schriftform vor, gilt der Vertrag als auf unbefristete Zeit geschlossen, kann aber auch unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen vom Arbeitgeber beendet werden.


    Wenn der Verein schlau war, hat er hilfsweise also auch ordentlich gekündigt.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

  • Verträge bedürfen aber nun einmal nicht zwingend der Schriftform. Zumindest ist mir nicht bekannt, dass Dienstverträge oder auch Arbeitsverträge der Schriftform bedürfen.


    Ich denke daher, dass Herr Saftig daher durchaus gute Chancen auf eine immer noch 'saftige' Abfindung hat. Obschon er offen gesagt trotzdem ziemlich dämlich war, dass er das ihm vorliegende Schriftstück nicht unterschrieben hat... .

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    "Du bist ein Genie!" - "Nenn mich bloß nicht so, ich bemühe mich lediglich, die mir angeborene Intelligenz durch ständiges Üben voll zu entfalten."
    (Justus Jonas)

  • shcade,daß Saftig nivht in der Türkei anheuert-die lieben es dort,versteschriebene Verträge nach Gutsherrenart einfach für nichtig zu bertrachten :hi: :D

    Wir sind ARMiNIA, hier wird arm auch großgeschrieben


    "Der Trainer ist Dirigent des Orchesters. Mit mittelmäßigen Musikern werden sie nie ein großes Orchester haben. Aber sie können mit viel Übung und Begeisterung ein passables Konzert vortragen" Cesar Luis Menotti (WM Trainer Argentinien 1978 )

  • Zitat

    Original von dsctom
    shcade,daß Saftig nivht in der Türkei anheuert-die lieben es dort,versteschriebene Verträge nach Gutsherrenart einfach für nichtig zu bertrachten :hi: :D


    Wozu in die Türkei, kanner ja auch hier haben. :D

    Grau is alle Theorie – entscheidend is auf'm Platz
    Adi Preißler

  • Aber da gibts es keine Watschenzulage-stimmt!

    Wir sind ARMiNIA, hier wird arm auch großgeschrieben


    "Der Trainer ist Dirigent des Orchesters. Mit mittelmäßigen Musikern werden sie nie ein großes Orchester haben. Aber sie können mit viel Übung und Begeisterung ein passables Konzert vortragen" Cesar Luis Menotti (WM Trainer Argentinien 1978 )

  • Zitat

    Original von Hitchcock
    Verträge bedürfen aber nun einmal nicht zwingend der Schriftform. Zumindest ist mir nicht bekannt, dass Dienstverträge oder auch Arbeitsverträge der Schriftform bedürfen.


    Und für Unwissende wie dich habe ich es aufgeschrieben und eigentlich auch erklärt. Lies mal etwas ordentlicher...


    Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform, § 14 IV TzBfG, damit auch der gesamte Dienstvertrag. Liegt die Befristung nicht in Schriftform vor (z.B. bei einem mündlichen Vertrag), ist die Befristung unwirksam und die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten (die bei befristeten Verträgen ja nur anwendbar sind, wenn es einzelvertraglich vereinbart ist) stehen wieder zur Verfügung.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

  • Zitat

    Original von Anturios


    Und für Unwissende wie dich habe ich es aufgeschrieben und eigentlich auch erklärt. Lies mal etwas ordentlicher...


    Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform, § 14 IV TzBfG, damit auch der gesamte Dienstvertrag. Liegt die Befristung nicht in Schriftform vor (z.B. bei einem mündlichen Vertrag), ist die Befristung unwirksam und die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten (die bei befristeten Verträgen ja nur anwendbar sind, wenn es einzelvertraglich vereinbart ist) stehen wieder zur Verfügung.


    Das hat mit der Wirksamkeit des AV aber nun mal gar nichts zu tun. Wenn eine Befristung unwirksam ist, ist der AV automatisch unbefristet. Hier ist die Frage, ob überhaupt ein wirksamer AV (weiter-)besteht.

    Wo die Weser einen großen Bogen macht,
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    Wo man trinkt die Halben in zwei Zügen aus,
    Da ist meine Heimat, da bin ich zu Haus.

  • Zitat

    Original von OhLeoIsoaho
    ich meine wir haben einen Juristen zum Präsidenten, der wird wohl wissen und sich abgesichert haben, wie man in dem Rechtsfall vorgeht...


    Unterschätze nicht das Arbeitsrecht... . Schwicki ist sicher kein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Anturios ist es auch nicht. Aber ein paar Betriebsräte hier im Forum könnten sich ggf. damit auskennen. Ihre Meinung wäre da interessant... .


    So wie Anturios es dargestellt hat, handelt es sich dann ja um einen unbefristeten Vertrag, der nun ordentlich gekündigt worden ist. Allein das "Wie" und "Warum" dieser ordentlichen Kündigung wäre interessant. Der Arbeitgeber braucht nämlich einen Grund, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet (Welches ein Muß ist, damit die Sache überhaupt erst beim Arbeitsrecht landet).


    Gründe können meines Wissens sein:


    1) Verhalten des AN
    2) Person des AN
    3) Betriebsbedingt


    Die betriebsbedingte Kündigung scheidet aus. Man kann sich also seitens der Arminia nur auf 1 oder 2 berufen. Das wird insofern schwer, als daß man Herrn Saftig ja nun kurze Zeit vorher noch freimütig die Vertragsverlängerung angeboten hat. Man war sich einig, also ist sie sogar zustande gekommen. (Was ja Herr Saftig behauptet).


    Es wird sicherlich auf einen Vergleich heraus laufen. Und der wird für Arminia nicht billig, da bin ich mir sicher.


    Von außen betrachtet sieht der ganze Fall sowieso seitens der Arminia nach sehr unsauberem Geschäftsgebaren aus. Was ja leider nichts Neues bei diesem Verein ist, wie man immer mal wieder aus dem Vereinsumfeld hört.

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    Einmal editiert, zuletzt von Hitchcock ()

  • Zitat

    Original von Hitchcock
    So wie Anturios es dargestellt hat, handelt es sich dann ja um einen unbefristeten Vertrag, der nun ordentlich gekündigt worden ist. Allein das "Wie" und "Warum" dieser ordentlichen Kündigung wäre interessant.


    Das habe ich nicht gesagt. ;)


    Ich wollte damit nur sagen, dass Arminia in der Konstellation (so der Sachverhalt so ist) hilfsweise ordentlich kündigen könnte, wenn ein mündlicher Vertrag zustandegekommen wäre. Das bezweifle ich aber aufgrund des hohen Aufwands nach wie vor und der Verein sieht es wohl ähnlich.


    Das Kündigungsschutzgesetz ist übrigens ggf. (wenn man wieder von der ordentlichen Kündigung ausgeht) auch nicht anwendbar, weil die Geschäftsführer bei der "Arminia Bielefeld Management GmbH" unter Vertrag stehen dürften und diese die gesetzlich geforderte Mindestanzahl von Mitarbeitern nicht erreichen wird.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

  • Zitat

    Original von Anturios
    Das Kündigungsschutzgesetz ist übrigens ggf. (wenn man wieder von der ordentlichen Kündigung ausgeht) auch nicht anwendbar, weil die Geschäftsführer bei der "Arminia Bielefeld Management GmbH" unter Vertrag stehen dürften und diese die gesetzlich geforderte Mindestanzahl von Mitarbeitern nicht erreichen wird.


    Hm, damit könntest Du wohl Recht haben.


    Wo bleiben denn die Meinungen unserer Betriebsräte?

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  • Zitat

    Original von Hitchcock


    Unterschätze nicht das Arbeitsrecht... . Schwicki ist sicher kein Fachanwalt für Arbeitsrecht.


    Hm, mag sein, aber als Partner eines Büros wird Schwick sicher einen guten Fachanwalt für Arbeitsrecht an der Hand haben, bei dem er sich kundig gemacht hat (hoffe ich jedenfalls)

  • Zitat

    Original von OhLeoIsoaho


    Hm, mag sein, aber als Partner eines Büros wird Schwick sicher einen guten Fachanwalt für Arbeitsrecht an der Hand haben, bei dem er sich kundig gemacht hat (hoffe ich jedenfalls)


    Oh, oh, setzt du da nicht ein bischen viel Intellenz vorraus??? :D

    Deutscher durch Geburt, OSTWESTFALE aus Gottes Gnade!



    Gesundheit? Was nutzt einem Gesundheit, wenn man sonst ein Idiot ist?


    Und stellt mir auf`s Grab den Fussball hin,
    das Fähnlein in die Hand
    und legt mir um die kalte Brust
    mein schwarz-weiss-blaues Band!

  • Zitat

    Original von Anturios


    Und für Unwissende wie dich habe ich es aufgeschrieben und eigentlich auch erklärt. Lies mal etwas ordentlicher...


    Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform, § 14 IV TzBfG, damit auch der gesamte Dienstvertrag. Liegt die Befristung nicht in Schriftform vor (z.B. bei einem mündlichen Vertrag), ist die Befristung unwirksam und die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten (die bei befristeten Verträgen ja nur anwendbar sind, wenn es einzelvertraglich vereinbart ist) stehen wieder zur Verfügung.


    Die von Dir zitierte Vorschrift bezieht sich auf Arbeitnehmer. Dass Saftig Arbeitnehmerim Sinne des Gesetzes war, ist aber zu bezweiflen. Auch wenn das ertmal überraschend erscheint. Das hängt aber mit seiner Eigenschaft als Geschäftsführer zusammen. Geschäftsführer sind von Gesetzes wegen keine Arbeitnehmer. Siehe z. B. § 5 Abs. 1 S. 2 Arbeitsgerichtsgesetz. Deshalb werden Rechtsstreitigkeiten zwischen Geschäftsführern und deren "Arbeitgebern" auch vor den Landgerichten (oder Amtsgerichten) und nicht vor dem Arbeitsgericht ausgetragen.

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    Adi Preißler

    Einmal editiert, zuletzt von TINNEFF ()

  • Zu dem Thema fällt mir folgender Witz ein:
    Drei Juristen -- Sieben Meinungen! :lol:


    Ich tippe mal darauf, dass das ganze auf einen Vergleich hinausläuft.

    Für immer Arminia!

  • Zitat

    Original von Exteraner
    Zu dem Thema fällt mir folgender Witz ein:
    Drei Juristen -- Sieben Meinungen! :lol:


    Ich tippe mal darauf, dass das ganze auf einen Vergleich hinausläuft.


    Mir fällt noch ein: Idiot - Vollidiot - Volljurist, aber das nur am Rande. :D

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  • Zitat

    Original von TINNEFF


    Die von Dir zitierte Vorschrift bezieht sich auf Arbeitnehmer. Dass Saftig Arbeitnehmerim Sinne des Gesetzes war, ist aber zu bezweiflen. Auch wenn das ertmal überraschend erscheint. Das hängt aber mit seiner Eigenschaft als Geschäftsführer zusammen. Geschäftsführer sind von Gesetzes wegen keine Arbeitnehmer. Siehe z. B. § 5 Abs. 1 S. 2 Arbeitsgerichtsgesetz. Deshalb werden Rechtsstreitigkeiten zwischen Geschäftsführern und deren "Arbeitgebern" auch vor den Landgerichten (oder Amtsgerichten) und nicht vor dem Arbeitsgericht ausgetragen.


    Das ist zwar an sich richtig, also dass der Geschäftsführer meist nicht Arbeitnehmer sein kann.


    Allerdings ist RS Geschäftsführer der "DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA", aber bei der "DSC Arminia Bielefeld Management GmbH" angestellt und lediglich von dort als Geschäftsführer der KGaA bestellt gewesen.


    Damit ist er (bei der Management GmbH) nur Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes gewesen.


    vgl. auch diese Darstellung:
    http://upload.wikimedia.org/wi…Arminia_Bielefeld.svg.png

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Anturios ()

  • Ich denke auch am Ende gibt es einen Vergleich und Arminia muss blechen, würde nur zu gut passen, wo ja noch auf der JHV klar gesagt wurde das kein Geld mehr fließt.

  • Zitat

    Original von DSC Supporter
    Ich denke auch am Ende gibt es einen Vergleich und Arminia muss blechen, würde nur zu gut passen, wo ja noch auf der JHV klar gesagt wurde das kein Geld mehr fließt.


    Laut der Blöd siehts nicht nach einem Vergleich aus...aber a) ist es die Blöd und b) ist ja noch etwas Zeit...:


    Ex-Manager fordert noch 800 000 Euro Saftig verklagt Arminia!
    Von RAINER HOFFMANN


    Unter dem Aktenzeichen 12 O/115/08 läuft beim Landgericht Bielefeld zur Zeit ein brisantes Arbeitsgerichtsverfahren.


    Ex-Manager Reinhard Saftig (56) gegen Arminia Bielefeld. Es geht um eine fette Abfindung...


    Der Ex-Manager fordert noch 800 000 Euro. Saftig verklagt Arminia!
    Präsident Hans-Hermann Schwick (60) bestätigt BILD: „Es hat vor drei Monaten einen Gütetermin gegeben. Ohne Ergebnis.“


    Hintergrund des Abfindungs-Streits soll eine mündliche Vertragsverlängerung aus dem Dezember 2007 sein. Arminia und Saftig einigten sich demnach auf eine weiter Zusammenarbeit bis zum 30. Juni 2010. Seine Bezüge sollen in diesem Zuge auf jährlich 400 000 Euro erhöht worden sein.
    Dann kam die Kündigung dazwischen...
    Er vertritt Saftig vor Gericht: Dortmunds Ex-Präsident Dr. Gerd Niebaum
    Am 26. Februar feuerte Arminia Saftig! Bis zum 30. Juni bekam der Sportgeschäftsführer noch pünktlich sein Gehalt. Rund 30 000 Euro im Monat. Danach stellte Arminia die Zahlungen ein.
    Offizielle Begründung: Herr Saftig hatte einen schriftlichen Vertrag vorliegen. Den hat er aber auf mehrfacher Bitte des Vereins nicht unterschrieben zurückgeschickt.Schwick: „Der Vorsitzende Richter Fels hat ein ruhendes Verfahren angeordnet. Beide Parteien sollten sich vielleicht auf einen Vergleich einigen, bevor es zur Verhandlung kommt. Doch bisher haben diese Gespräche zu nichts geführt.“
    Vor wenigen Tagen soll eine letzte Frist verstrichen sein...
    Arminia Bielefeld
    Arminia gegen Saftig – für den Prozeß hat sich der Ex-Manager einen prominenten Anwalt genommen: Dr. Gerd Niebaum, Ex-Präsident von Borussia Dortmund, vertritt Saftig bei seiner Abfindungs-Klage.
    (Blöd online)



    SWB Gruss

  • +++ EILMELDUNG +++ EILMELDUNG +++ EILMELDUNG +++ EILMELDUNG +++
    Arminia zahlt Saftig 370.000 Euro
    Vergleich vor Gericht


    Bielefeld (jov/brm). Arminia Bielefeld und Ex-Sportgeschäftsführer Reinhardd Saftig haben sich geeinigt. Vor dem Bielefelder Landgericht einigten sich beide Parteien auf eine Zahlung von 370.000 Euro an Saftig. Scheitern könnte diese während des Prozesses gefundene Vereinbarung nur noch am Veto des Aufsichtsrates des Vereins. Bis zum 7. Januar muss sich das Aufsichtsgremium erklären.


    Saftig war von 2005 bis Februar 2008 Manager beim Erstligisten.


    (von nw-news.de)


    http://www.nw-news.de/nw/sport/dsc_arminia/?sid=&cnt=2745304

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