ZitatAlles anzeigenOriginal von Anturios
Lieber Vorstand,ich fühle mich gerade fast wie bei der Anrufung eines Orakels, werde aber trotzdem auf das Opfern einer Ziege verzichten.
Dennoch habe ich ein paar Fragen an Sie:
1) Derzeit wird mal wieder die bestehende 50+1-Regelung von Herrn Kind öffentlich beklagt. Zwar wehrt sich die DFL derzeit noch und bleibt betont gelassen, aber vor Gericht dürfte die Begrenzung dennoch keinen Bestand haben. Daher rechne ich mit einem mittelfristigen Fall der Regelung.
Ich halte den jüngst vom BVB eingeschlagenen Weg, eine 3/4 Zustimmung der Mitgliederversammlung zur Bedingung einer (erheblichen) Beteiligung von Investoren zu machen, für brauchbar. (Zur praktischen Umsetzung ist angesichts der heutigen Rechtsform-Konstrukte (bei uns der e.V., sowie die Management GmbH und die Gmbh & Co. KGaA) sicherlich eine präzise Formulierung notwendig)
Wie steht/stände der Vorstand derartigen Plänen gegenüber?
Der Vorstand hat hier eine glasklare Meinung. 50+1 muss stehen. Diese Meinung wird auch von R. Kentsch im DFB offensiv vertreten.
2) Bei der letzten JHV wurden die Grenzen der zuletzt verwandten Abstimmungspraktiken (per Fingerzeig) deutlich. Bei einigen Teilnehmern führte dies sogar zu Zweifeln an der Richtigkeit der Ergebnisse.
Wird bis zur nächsten JHV ein einfaches, aber transparenteres Verfahren ausgearbeitet? Für knappe Abstimmungen würde sich ggf. die Verwendung des Hammelsprungs anbieten, der große Saal der Stadthalle hat ja zwei Ausgänge.
Wir werden entsprechende Vorschläge zu Wahlordnungen etc. rechtzeitig vorher bekannt machen und dann zur Abstimmung stellen. In jedem Fall wird es wesentlich professioneller organisiert sein.
3) Bei der letzten JHV wurde bezüglich des neuen Logos / Corporate Design der Antrag gestellt, eine Abstimmung über eben jenes zum TOP auf der folgenden JHV zu machen, soweit die erforderliche 2/3-Mehrheit für die Aufnahme in die aktuelle Tagesordnung nicht zustande komme. Letzteres geschah bekanntlich.
Erinnert sich der Vorstand an diesen Antrag, oder hält sie ihn durch das durchgeführte Schlichtungsverfahren mit der Fan AG für erledigt?
Ich persönlich halte den Antrag in der Sache für erledigt. Rein rechtlich muss ich das prüfen.
Vielen Dank vorab!