Da der Spieler Angestellter des Vereins ist, ist die Ausgangslage eine andere als bei Privatpersonen.
Hat der Arbeitgeber " berechtigte Zweifel"( die er konkretisieren muss) an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers , kann er durchaus einen Nachweis fordern bzw. eine " unabhängige" Stelle beauftragen ( bei uns der MDK), die vorraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit auszuloten oder alternativ die Lohnfortzahlung einzustellen.
Das ist aber stark verkürzt dargestellt, aber grundsätzlich nicht falsch. Allerdings erfährt auch hier der Arbeitgeber nicht den Grund der AU, also die Gesundheitsdaten. Und wie das dann in Spanien und dort im Profifußball vertraglich geregelt ist, weiß ich natürlich auch nicht.