Und weil man in der Vergangenheit mal aufgefallen ist, rechtfertigt das Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit?
In DE gibt's für mein Empfinden immer noch ne Unschuldsvermutung.
Man kann mir ja auch keinen Blitzer schicken, weil ich mal 30kmh zu viel auf der Autobahn hatte, so nach dem Motto: "warst ja schonmal zu schnell, dann ist's mal wieder Zeit"
Es geht immer noch um das wie und warum ich aufgefallen bin
Ich weiß jetzt natürlich in diesem Falle nicht warum es diese Personen getroffen hat.