Nachdem das Buch ja schon im Mai bei der Druckerei hätte sein sollen, wird ihm jetzt wohl keine weitere Ausrede mehr einfallen, warum sich das weiter verzögert …
Würde sich Köster eigentlich strafbar machen, wenn er jetzt so gar nichts liefert und auf Anfrage weiter brav den eingesetzten Zwanni zurückerstattet? Und sich die verbleibende Summe klammheimlich selbst einsackt? Wenn er die Kohle nicht eh schon für anderweitige Dinge eingesetzt hat. Jetzt hier und da mal nen Zwanni zu bezahlen - für Rückforderungen einzelner - tut ihm dann nicht so weh.
Vielleicht ist das mit dem zinslosen Kredit, den er womöglich nur anteilig zurückzahlt, gar nicht so falsch gedacht?
Na mal sehen… Vielleicht bekommt das Ganze ja noch Marc Lorenz Vibes…
Ich bin kein Jurist, aber wenn jemand sein Geld nicht zurück fordert (am besten mit Fristsetzung), wird auch kein Gericht aktiv werden. Ich glaube,da gibt es auch Verjährungsfristen.
Wenn erst es zurück zahlt, liegt kein Grund für eine strafbare Handlung vor ( Schadensersatz wäre bei dem Betrag wohl kaum anzusetzen).
Versteuern muss er die Einnahmen allerdings schon ( Einkommen und Umsatzsteuer).


