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Tickets: Vergabe, Preise, Sonstiges

  • Gönner
  • 27. Juli 2015 um 15:37
  • Lothar
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    • 20. Mai 2025 um 15:45
    • #10.141
    Zitat von Pfostenlatte

    Also aus meiner eigenen Erfahrung der letzten Monate habe ich viel gelernt über das Verfolgen von Ticketverkäufen. Arminia arbeitet diesbezüglich mit der RuhrKanzlei zusammen, die ihren Sitz in Dortmund haben, und auch viele andere Profivereine betreuen. Diese mahnen dich ab, du sollst 350 Euro Strafe zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Die DK ist dann so oder so weg.

    Bei mir war es der Fall, dass ich einem Kumpel zwei Tickets über mein DK-Vorkaufsrecht fürs Pokalspiel gegen Union besorgt habe und zum Originalpreis an ihn verkauft habe. Er hat sich dann beim Fußball nen Bänderriss geholt und die Karten mit Ticketnummer bei Kleinanzeigen reingesetzt. Sechs Stunden später hat er sie wieder unverkauft rausgenommen, weil sein Vater zum Spiel gegangen ist.

    Da die Ticketnummer mit mir in Verbindung gebracht wurde, habe ich vom Anwalt der RuhrKanzlei eine böse Mail erhalten. Eine Klärung des Sachverhalts brachte keinerlei Erfolg. Ich habe mich daraufhin an Arminia und die Fanbetreuung gewandt, von denen gab es aber leider keinerlei Unterstützung. Die Kanzlei beruft sich darauf, dass ich die Tickets hätte nur weitergeben dürfen, wenn ich dem Käufer die AGBs von Arminia erklärt hätte. Somit bin ich laut denen halt auch mit dran. Inzwischen muss ich keine Unterlassungserklärung mehr unterschreiben und wir sind nur noch bei 90 Euro Strafe 😉. Die DK ist aber wohl trotzdem weg (wäre sie aber wohl auch wegen zu wenig besuchter Spiele). Dabei gibt es viele Urteile, dass man seine Tickets verkaufen darf, wenn es privat ist und man keinen großen Gewinn dadurch hat.

    Also Arminia lässt das schon verfolgen, hat das aber komplett abgegeben. Als Fan, der dreißig Jahre ins Stadion gegangen ist, und aus seiner Sicht keinen Fehler begangen hat, fühlt man sich diesbezüglich vom Verein und der Fanbetreuung leider völlig allein gelassen.

    Nach meinem Verständnis hätte der Kumpel die Initiative ergreifen müssen. Im Zweifel mit der Versicherung, dass er ohne dein Wissen den Verkauf angeleiert hat. Noch besser wäre es natürlich gewesen, wenn er dich nach seiner Verletzung gefragt hätte, was er nun mit den Tickets machen kann. Eigentlich versucht man es ja auch erst einmal privat.

    Fabian Klos - Captain, Leader, Legend

  • Pfostenlatte
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    • 20. Mai 2025 um 15:56
    • #10.142

    Ja, da hast du recht. Er weiß selbst, dass er da Bockmist gebaut hat. Aber immerhin hat er sein Einverständnis gegeben, dass ich der Kanzlei seinen Namen weitergeben darf und bin somit außer die 90 Euro-Strafe und den Verlust der DK ( was völlig unverhältnismäßig ist!) raus. Er hat sich jetzt nen Anwalt genommen und steht mit der RuhrKanzlei in Kontakt.

    Trotzdem: Er hat das Ticket ja weder verkauft, geschweige denn Gewinn gemacht. Deshalb erstaunt mich manche Reaktion hier etwas. Das er es überhaupt nicht erst anbieten durfte, ist schon klar.

    Vierstellige Beträge eingezogen? Dann muss das aber im großen Rahmen gewerblicher Verkauf gewesen sein…

  • Pfostenlatte
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    • 20. Mai 2025 um 16:01
    • #10.143
    Zitat von Neuling

    Mit dem Kauf des Tickets ist der Käufer auf einen Vertrag eingegangen und hat diesen einzuhalten. So ist das nun mal mit dem sogenannten"Kleingedruckten"

    Wie ich erfahren habe, arbeitet diese Kanzlei sehr aktiv und verdient gut an der Verfolgung. Es wurden schon diverse vierstellige Beträge angemahnt.

    Bei der nächsten JHV werde ich danach mal fragen, was denn so rum gekommen ist.

    Und genau diesbezüglich gibt es ein grundlegendes Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes vom 11.9.2008, Az.: I ZR 74/06. Dies besagt, dass der rein private Weiterverkauf von ordnungsgemäß erworbenen Eintrittskarten vom Veranstalter grundsätzlich nicht untersagt werden kann. Allgemeine Geschäftsbedingungen wie Arminias Ticket-AGBs, die hiervon abweichendes Regeln, sind unwirksam und müssen nicht beachtet werden.

    Deshalb hat die RuhrKanzlei auch jahrelang keinen belangen können, der sich auf dieses Urteil berufen hat und das Spiel von denen mit immer neuen Fristsetzungen nicht mitgespielt hat. Inzwischen scheinen sie bei der Verfolgung etwas erfolgreicher zu werden, ich weiß gar nicht, ob es da ein neues Grundsatzurteil gab.

  • Fonzie
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    • 20. Mai 2025 um 16:03
    • #10.144
    Zitat von Pfostenlatte

    Und genau diesbezüglich gibt es ein grundlegendes Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes vom 11.9.2008, Az.: I ZR 74/06. Dies besagt, dass der rein private Weiterverkauf von ordnungsgemäß erworbenen Eintrittskarten vom Veranstalter grundsätzlich nicht untersagt werden kann. Allgemeine Geschäftsbedingungen wie Arminias Ticket-AGBs, die hiervon abweichendes Regeln, sind unwirksam und müssen nicht beachtet werden.

    Davon würde ich auch ausgehen. Das Recht auf Eigentum und die freie Verfügung darüber hat Grundrechts-Status.

  • Neuling
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    • 20. Mai 2025 um 16:16
    • #10.145
    Zitat von Fonzie

    Davon würde ich auch ausgehen. Das Recht auf Eigentum und die freie Verfügung darüber hat Grundrechts-Status.

    Spätestens mit dem Gewinn in Höhe von einigen hundert Euro wird das Finanzamt hellhörig.

  • Fonzie
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    • 20. Mai 2025 um 16:18
    • #10.146
    Zitat von Neuling

    Spätestens mit dem Gewinn in Höhe von einigen hundert Euro wird das Finanzamt hellhörig.

    Natürlich. Das ist aber ein ganz anderes Paar Schuhe. Nur betrifft das nicht die Rechte von Arminia.

  • eLi
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    • 20. Mai 2025 um 16:21
    • #10.147

    Wenn man zwei Karten für ein paar Hundert € verkauft, juckt es das Finanzamt nicht die Bohne. Da muss man das schon im großen Stil machen.

  • TG DSC
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    • 20. Mai 2025 um 16:21
    • #10.148
    Zitat von Neuling

    Spätestens mit dem Gewinn in Höhe von einigen hundert Euro wird das Finanzamt hellhörig.

    Ist gem. § 23(3) S.5 EStG bis zu einer Höhe von 1.000€ Steuerfrei :D

  • joshinatoooor
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    • 20. Mai 2025 um 16:46
    • #10.149
    Zitat von Toto Schillaci

    Und? Darfst Du uns darüber irgendetwas mitteilen? Oder müßtest Du dann das Forum erschießen? 🤔😉

    Klar kann ich das mitteilen: Mein Problem wurde innerhalb von 24 Stunden gelöst. :baeh:

  • Hitchcock
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    • 20. Mai 2025 um 17:09
    • #10.150
    Zitat von Fonzie

    Davon würde ich auch ausgehen. Das Recht auf Eigentum und die freie Verfügung darüber hat Grundrechts-Status.

    Nach deutschem Recht darf grundsätzlich jeder mit erworbenem Eigentum tun, was er möchte – also auch Tickets weiterverkaufen (BGB § 903). Das umfasst auch den Weiterverkauf zu einem höheren Preis.

    Aber: Dieses Grundrecht kann durch vertragliche Vereinbarungen eingeschränkt werden, z.B. durch die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) eines Veranstalters.

    Fußballvereine oder Konzertveranstalter fügen in ihre ATGB oft Klauseln ein wie:

    „Der private Weiterverkauf der Eintrittskarte ist nur zum Originalpreis gestattet. Ein gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf ist untersagt.“

    Diese Klauseln sind grundsätzlich zulässig, solange sie:

    • klar und verständlich formuliert sind (Transparenzgebot, § 307 BGB),
    • den Käufer nicht unangemessen benachteiligen,
    • und einen sachlichen Grund haben (z.B. Schutz vor Schwarzmarktpreisen, Fairness etc.).


    Die Rechtsprechung bestätigt regelmäßig, dass solche Klauseln wirksam sein können. Beispielsweise hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 11.09.2008 – I ZR 74/06, „Eintrittskarten-Zweitmarkt“) entschieden, dass Veranstalter ein berechtigtes Interesse daran haben, den Weiterverkauf einzuschränken.

    Wenn jemand gegen die ATGB verstößt und ein Ticket überteuert weiterverkauft:

    • Veranstalter können das Ticket sperren und dem Käufer den Zutritt verwehren.
    • Sie können zivilrechtlich gegen den ursprünglichen Käufer vorgehen, z.B. mit Abmahnung, Vertragsstrafe (falls vereinbart), oder Unterlassungsklage.
    • Im Extremfall könnte sogar eine Rückabwicklung oder ein Hausverbot folgen.

    Die Rechte des Käufers dürfen nicht zu sehr eingeschränkt werden. Beispiel:

    • Ein generelles Verbot des Weiterverkaufs auch unter Freunden oder zu Originalpreis kann unzulässig sein.
    • Ebenso wäre eine überzogene Vertragsstrafe möglicherweise unwirksam.

    Quellen:

    BGH, Urteil vom 11.09.2008 – I ZR 74/06

    CMS Blog: Ticketzweitmarkt – Schleichbezug und Wettbewerbsverstoß

    OLG Celle, Urteil vom 27.02.2020 – 13 U 18/19

    ---
    "Du bist ein Genie!" - "Nenn mich bloß nicht so, ich bemühe mich lediglich, die mir angeborene Intelligenz durch ständiges Üben voll zu entfalten."
    (Justus Jonas)

  • Toto Schillaci
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    • 20. Mai 2025 um 17:29
    • #10.151
    Zitat von joshinatoooor

    Klar kann ich das mitteilen: Mein Problem wurde innerhalb von 24 Stunden gelöst. :baeh:

    Sehr hilfreich, danke. 🙄

    Zweite Liga, wir kommen!

    "Vielleicht wäre das Spiel anders ausgegangen,
    wenn wir vorne ein Tor geschossen hätten."
    [Manuel Neuer nach dem 0:0 der U-21 gegen Spanien]

    "Wenn man sich mit dem Ball bewegt, ist das das eine,
    wenn man sich ohne Ball bewegt, ist das das andere."
    [Jürgen Klinsmann, zum damaligen Zeitpunkt Bundestrainer]

  • StillHere05
    Gast
    • 20. Mai 2025 um 18:03
    • #10.152
    Zitat von joshinatoooor

    Klar kann ich das mitteilen: Mein Problem wurde innerhalb von 24 Stunden gelöst. :baeh:

    Souveräne Antwort. Da ist eine KITA nichts dagegen.

  • foreverDSC
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    • 20. Mai 2025 um 19:19
    • #10.153

    Ich hab da im Hinterkopf, dass die organisierte Fanszene sich mit Händen und Füßen gegen personalisierte Tickets wehrt. Oder liege ich da falsch?

    Herzblut ist blau!

    \"Wer die Vergangenheit nicht studiert, wird ihre Irrtümer wiederholen. Wer sie studiert, wird andere Möglichkeiten zu irren finden.\" (Helmut Schmidt)

    \"Wer Kritik übel nimmt, hat etwas zu verbergen.\" (Helmut Schmidt)

  • Hoellischer
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    • 20. Mai 2025 um 20:06
    • #10.154
    Zitat von Deto92

    Ich habe auch Tickets im Block 12.2 und zwar ganz oben.

    Ich entschuldige mich jetzt schon mal für die Bierdusche beim 4:0 von Lannert in der 39. Minute 😅

    Die nehme ich dann gerne wenn es so kommt!

    🤣

  • StillHere05
    Gast
    • 20. Mai 2025 um 20:10
    • #10.155
    Zitat von foreverDSC

    Ich hab da im Hinterkopf, dass die organisierte Fanszene sich mit Händen und Füßen gegen personalisierte Tickets wehrt. Oder liege ich da falsch?

    Das dürfte wohl so sein.

  • Hochwald-Physio
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    • 20. Mai 2025 um 21:08
    • #10.156
    Zitat von Hitchcock

    Nach deutschem Recht darf grundsätzlich jeder mit erworbenem Eigentum tun, was er möchte – also auch Tickets weiterverkaufen (BGB § 903). Das umfasst auch den Weiterverkauf zu einem höheren Preis.

    Aber: Dieses Grundrecht kann durch vertragliche Vereinbarungen eingeschränkt werden, z.B. durch die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) eines Veranstalters.

    Fußballvereine oder Konzertveranstalter fügen in ihre ATGB oft Klauseln ein wie:

    „Der private Weiterverkauf der Eintrittskarte ist nur zum Originalpreis gestattet. Ein gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf ist untersagt.“

    Diese Klauseln sind grundsätzlich zulässig, solange sie:

    • klar und verständlich formuliert sind (Transparenzgebot, § 307 BGB),
    • den Käufer nicht unangemessen benachteiligen,
    • und einen sachlichen Grund haben (z.B. Schutz vor Schwarzmarktpreisen, Fairness etc.).


    Die Rechtsprechung bestätigt regelmäßig, dass solche Klauseln wirksam sein können. Beispielsweise hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 11.09.2008 – I ZR 74/06, „Eintrittskarten-Zweitmarkt“) entschieden, dass Veranstalter ein berechtigtes Interesse daran haben, den Weiterverkauf einzuschränken.

    Wenn jemand gegen die ATGB verstößt und ein Ticket überteuert weiterverkauft:

    • Veranstalter können das Ticket sperren und dem Käufer den Zutritt verwehren.
    • Sie können zivilrechtlich gegen den ursprünglichen Käufer vorgehen, z.B. mit Abmahnung, Vertragsstrafe (falls vereinbart), oder Unterlassungsklage.
    • Im Extremfall könnte sogar eine Rückabwicklung oder ein Hausverbot folgen.

    Die Rechte des Käufers dürfen nicht zu sehr eingeschränkt werden. Beispiel:

    • Ein generelles Verbot des Weiterverkaufs auch unter Freunden oder zu Originalpreis kann unzulässig sein.
    • Ebenso wäre eine überzogene Vertragsstrafe möglicherweise unwirksam.

    Quellen:

    BGH, Urteil vom 11.09.2008 – I ZR 74/06

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    Privater Verkauf, der nicht regelmäßig erfolgt,ist auch mit Gewinn gestattet.

    Gewerblicher Verkauf oder häufiger privater Verkauf ist nicht erlaubt.

    Tickets: Darf man Eintrittskarten weiterverkaufen?
    In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass man sich Tickets für eine weit in der Ferne liegende Veranstaltung kauft und dann irgendwann feststellt, dass man…
    www.juraforum.de
  • Bielefeld_1214
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    • 20. Mai 2025 um 22:16
    • #10.157

    Weiß irgendwer ob man in Berlin vom neutralen Bereich aussenrum zu unserem Bereich kommt oder ist das da abgesperrt bzw Kontrollen vorm Block?

  • manuokt
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    • 20. Mai 2025 um 23:15
    • #10.158
    Zitat von Hochwald-Physio

    Privater Verkauf, der nicht regelmäßig erfolgt,ist auch mit Gewinn gestattet.

    Gewerblicher Verkauf oder häufiger privater Verkauf ist nicht erlaubt.

    https://www.juraforum.de/news/tickets-d…erkaufen_247469

    Aber dann ist der Zweitmarkt bei Arminia ja auch nicht so ganz korrekt.... Ich verkaufe meine Stehplatz DK für das Spiel für 9 Euro an Arminia und diese verkaufen es für den normalen, also erhöhten Preis, weiter....🙈

  • Toto Schillaci
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    • 21. Mai 2025 um 08:28
    • #10.159
    Zitat von StillHere05

    Sein Ziel ist Berlin und zwar mit Eintrittskarte. Wenn alles gut gelaufen ist, man rechtzeitig seine richtigen Tickets in den Händen gehalten hat oder von vornherein die Fahrt nicht geplant war, dann kann man gut daher reden. Gibt aber Leute die wenige Tage vorm Endspiel immer noch auf den Bus warten und der kommt nicht mehr rechtzeitig!

    Sehr richtig. Ich habe schlappe 195€ für das Ticket bezahlt, zuzüglich etwa 500€ für Zug und Hotel, und jetzt hocke ich hier und nichts passiert und ich weiß drei Tage vor dem Spiel immer noch nicht, durch welche Maßnahmen Arminia vielleicht sicherzustellen gedenkt, daß ich es (wie zuletzt nebulös versprochen) auch tatsächlich sehen kann.

    Übrigens, "es ist Mittwoch", wie hier gestern Abend so großtuerisch vorausgesagt wurde, als ob das die Antwort auf alle Fragen wäre. Das hilft mir aber nun mal gar nicht weiter, da die "Lösung" erst für heute Abend nach dem Geschäftsschluß angekündigt wurde.

    Wenn ihre sogenannte "Lösung" (wie bei den Ticketkäufern aus dem Ausland, die mal eben heute kurz in Bielefeld vorbeikommen sollen, haha) darin bestehen sollte, daß man morgen auf der Geschäftsstelle vorbeikommen muß, bin ich gearscht, denn ich muß morgen weit von Bielefeld entfernt arbeiten, kann daran auch nichts mehr ändern, wenn ich es erst am Mittwochabend erfahre, und am Freitag fährt dann der gebuchte Zug nach Berlin.

    Bei einer derart späten Information bleibt mir keine Zeit mehr, zu reagieren. Im dem Fall ist alles umsonst gewesen, Aufregung, Zeit, Geld und der ganze "Gewinn" in der Verlosung. Tut mir leid, und beschimpft mich ruhig, wenn ihr zu den Glücklichen gehört, bei denen alles reibungslos verlaufen ist - aber solange dieser Zustand anhält, kann ich an der Organisation, die dieser Verein hier abliefert, mal so gar nix toll finden und auch nichts Positives darüber sagen... 🙄

    Zweite Liga, wir kommen!

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    [Manuel Neuer nach dem 0:0 der U-21 gegen Spanien]

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    wenn man sich ohne Ball bewegt, ist das das andere."
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  • LeckerKnoppers
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    • 21. Mai 2025 um 08:33
    • #10.160

    Ich hoffe, dir wird heute Abend mit dem Formular zeitnah geholfen und bin gespannt, was du berichtest.

    Ich bin da aber auf jeden Fall auch der Meinung, dass das viel zu spät ist, vor allem mit der gestern veröffentlichten Meldung, dass man Freitag dort auch niemanden antrifft. Die Lösung muss folglich Donnerstag kommuniziert werden. Und das kann dann eigentlich nur eine verbindliche Lösung in Berlin sein, wenn Abholung in Bielefeld nicht möglich ist. Auch ein Expressversand wird ja sportlich. Das muss dann ja schon fast über persönlichen Kurier erfolgen.

    Ohne Ticket dann die Reise erstmal antreten wird sich trotzdem vermutlich nicht gut anfühlen.

    Daumen für alle, die in der Luft hängen, weiterhin gedrückt.

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